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September 2008AG Wiesbaden 92 C 51903/06 - 22 - : DPM verklagt Betroffenen und verliert. "Der Beklagte hatte auch Grund zur Anfechtung...Ein durch eine Täuschungshandlung verursachter Irrtum der Beklagten ... liegt nach Überzeugung des erkennenden Gerichts vor..."
01.12.2004 Ron Bruno Täubert strafrechtlich verurteilt - In
dem Strafverfahren 92 Js 20791 / 99
ist es zu einer Verurteilung
des Verantwortlichen der ZDR - Datenregister GmbH u.a. durch die 12.
Strafkammer
des Landgerichts Frankfurt am Main gekommen Mehr ---- Das
beeindruckt Herrn Täubert wenig - er ist weiter fleißig am Abzocken, auch im Ausland.
DPM Presse-
und Medienverlag GmbH
Adresse
2008 neue Adresse: Kreuzberger Ring 22 - 65205 Wiesbaden
alte Adresse: Kreuzberger Ring 21 - 65205 Wiesbaden
Geschäftsführer
Ron
Täubert *21.01.1962
Handelsregister
Das Internetverzeichnis
www_Gewerbeerfassung.de
Zunächst registriert von TB Verlag GmbHRon B. Täubert,
Westendstr. 88, 60325 Frankfurt. - 2005 registriert von DPM.
Februar 2005DPM mit neuem Täuschungsmanöver: Formular "Deutsches
Gewerbeverzeichnis" ...Gewerbeauskunft... Bitte dringend bis spätestens
17. 12. zurücksenden ... Bitte fehlende Felder des Basisieintrags
ergänzen ...Fortsetzung hier
Das Formular von 2005 benutzen zeitgleich auch die WIG und noch ein weiterer Adressbuchschwindler mehr Infos
Der Gerichtsstand
ist lt. DPM Wiesbaden. Das AG Wiesbaden sieht das inzwischen anders:
16.05.2008 AG Wiesbaden AZ:
91 C 73/08 - 35
"Es sind weitere Bedenken bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts entstanden:
Aus einem Parallelverfahren der Klägerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden mit dem Aktenzeichen 92 C 4582 / 07 - 31 ist gerichtlich bekannt geworden, dass die Klägerin in Wiesbaden kein Geschäftslokal unterhält. Unter der Anschrift Kreuzberger Ring 21 in Wiesbaden befinde sich nur ein Büroservice, der auch Post für die Klägerin entgegennimmt. Wenn die Klägerin nicht in Wiesbaden ihren Sitz hat, ist auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung nicht wirksam (vgl. Zöller, § 38 ZPO Rn. 22)
Inkassomethoden
April 2008 Hinsichtlich Inkasso Gothia legen diese nie eine Originalvollmacht vor bzw. auch keine Kopie. Diese sollte in jedem Falle eingefordert werden.
Januar 2008 Die DPM zieht Klage bezüglich Inkassokosten zurück
August 2007 Die Inkassofirma ORKAS hat umfirmiert in Gothia Deutschland GmbH und ist immer noch für die DPM tätig.
August 2006 Mahnungen von der Inkassofirma ORKAS, Gesellschaft für Forderungseinzug mbH Uferstrasse 55,
55116 Mainz
AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."
Ein
Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist - ist NICHTIG
- so etwas ist KEIN Vertrag!
Deswegen braucht man auch nicht
an den angeblichen Käufer der angeblichen Verträge irgendetwas zu zahlen
- denn der hat keine Verträge gekauft sondern lediglich bedrucktes Papier.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man eine Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung an Herrn Täubert schickt! (Nicht an die Inkasso
Firma)
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr
dazu hier
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Im Falle von
Mahnungen beimDSW nachfragen, ob Ihr Formular bereits mit Unterlassungserklärung oder Urteilen
belegbar ist.
Informieren Sie den BüroserviceIHR BÜRO / Wiesbaden - Telefon: 0611/9748-0 ,
Telefax: 0611/9748-100 Informieren Sie den Büroservice über die dubiose Geschäftemacherei und bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme mehr Info
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen.Mehr
Infos hier.
-Beispielfür eine erfolgreiche Kontosperrung. Wir bitten um aktuelle Infos
Informieren Sie diese Seite über neue Formulare, Briefumschläge, Verkaufsmethoden, Mahnschreiben, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen bei Unterschriftenerschleichung etc. Damit helfen Sie anderen!
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil
vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars
beweisen soll mehr
dazu hier
Februar 2009 Wenn Ihnen Schwindler ein Urteil zuschicken, in dem sie gewonnen haben - lassen Sie sich nicht einschüchtern - natürlich gibt es Fehlurteile - hier ein Beispiel:
Lesen Sie dann aber auch das gegenteilige, neuere Urteil des LG Wiesbaden, 10 S 27/08 vom Dezember 2008, in dem das DPM-Formular als arglistige Täuschung erkannt wird.
"Der Vertragsabschluss...ist nämlich seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschließlichen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenüber zu bereichern..."
Gegen dieses Urteil des AG Wiesbaden hatte Täubert zunächst Berufung eingelegt - dann aber die Berufung zurückgezogen. Wohl weil ihm klar wurde, dass er keine Chance hatte.
Das Landgericht hat ihm dann die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt
Das Urteil AG Wiesbaden 93 C 60/08 - 40 vom 13.06.2008 wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde. Wie schon das LG Köln (Sept. 2007) kommt das LG Wiesbaden zu dem Schluss, dass der Vertragspartner Opfer einer strafrechtlich relevanten Betrügerei geworden sei...
"...Ein wirksamer Vertrag...ist nicht zustande gekommen, weil sich aus dem...Formular...schon nicht konkret bestimmbar ergibt, zu welchen Leistungen die Klägerin mit Annahme des von ihr behaupteten Angebots durch den Beklagten verpflichtet sein soll.
Aus dem...Angebotsschreiben geht...in keiner Weise hervor, ob es sich um ein Gewerbeverzeichnis im Druckmedium oder...im Internet handelt...."
erstritten von der Kanzlei Michael und Koll., 58261 Gevelsberg
Die Beklagte "... hat die Anfechtung erklärt, indem sie unbestritten, sofort nachdem sie die Rechnung erhalten hat, die auf dem Formular angegebene Nummer gewählt und gegenüber einem Mitarbeiter der Klägerin erklärt hat, dass sie keine kostenpflichtige Anzeige aufgeben wollte, sondern davon ausging, kostenlos in ein Verzeichnis aufgenommen zu werden...."
erstritten von der Kanzlei Dr. Pantaleon gen. Stemberg, Nehrig & Weis, Schillerstr. 2, 79102 Freiburg www.stemberg.de
"...Denn das Angebot der Klägerin ist insgesamt darauf angelegt, bei einem unbefangenen, nicht allzu aufmerksamen Empfänger den Eindruck zu erwecken, hier einen besonders hochwertigen, seriösen Werbeeintrag in einem offiziellen Register zu einem relativ geringen Preis angeboten zu bekommen, ohne dass dies den Tatsachen entspricht. Die Klägerin suggeriert, eine Leistung erbringen zu können, welche sie tatsächlich nicht erbringen kann..."
Ein Sachverständiger stellte in einem Gutachten fest, dass das Register der DPM "im Vergleich zu anderen Registern lediglich eine beschränkte Auskunftsfähigkeit aufweist, nur 710 Einträge für ganz Deutschland beinhaltet und über Basisinformationen hinaus keine weiteren für die Nutzer interessanten Auskünfte, wie z. B. Namen von Geschäftsführern, Umsätze oder Unternehmensstrukturen liefert....
Hinzu kommt, dass die Klägerin für ihre Leistungen einen Preis verlangt, der weit über dem liegt, was vergleichbare Angebote am Markt kosten....Das teuerste kostenpflichtige Angebot, das der Sachverständige aufführt (), kostet nur 20 % des Preises der Klägerin...
Ein gut informierter Kunde, der das Angebot der Klägerin genau liest, wird und darf gerade auch aufgrund des weit über dem Marktpreis liegenden Preises der Klägerin eine über dem Marktniveau "gewöhnlicher" Online-Gewerberegister liegendes Leistungsniveau erwarten...." (Seite 8)
"...der Beklagte hatte das Verfahren selbst geführt bis zur Festsetzung eines Verkündungstermins nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung der Angelegenheit; dann hat er doch gemerkt, dass er nicht "durchkommt" und mich beauftragt. Ich hatte dann das "Vergnügen", das Verfahren wieder ins Stadium der mündlichen Verhandlung "zurückzuführen".
Daher die Widerklage. Die Anfechtung hatte ich dann in meinem ersten Schriftsatz mit der Widerklage erklärt....
Die Klägerin hatte anfangs eine GmbH verklagt, die es so nicht gibt. Das Gericht hatte aber die im letzten möglichen Moment erklärte Klageänderung für zulässig erklärt." Die DPM hat keinen Anspruch auf Zahlung für das 2. Vertragsjahr
März 2008 Anm. eines Anwalts
In keinem Verfahren in Bremen ist nach Aussage des AG trotz persönlicher Ladung der Geschäftsführer erschienen. Es sollte daher stets auf Erlass eines Ordnungsgeldes bestanden werden. Das kann weh tun, auch wenn der Prozess gewonnen wird....
...Trotz Nennung Ihrer Seite hielten die AG-Richter es bislang nicht nötig, sich diese anzusehen. Tatsächlich und trotz meiner ausdrücklichen Nennung Ihrer Seite fragte mich das AG, woher ich denn all diese Infos hätte. Es sollte also unbedingt der beauftragte Rechtsanwalt auf die Einsichtnahme bestehen und dies im Termin nochmals ausdrücklich beantragen. Dies könnte insbesondere im Berufungsverfahren Wunder wirken...
November 2007DPM Presse und Medienverlag GmbH unterliegt vor dem LG Berlin.
Das Landgericht Berlin (53 S 9/07) hat in der mündlichen Verhandlung vom 09.11.2007 bestätigt, dass der Vertrag mit DPM nichtig ist. Daraufhin hat DPM ihre Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des AG Berlin Mitte (11 C 196/06) v. 15.12.2006 rechtskräftig.
30.10.2007 DPM (GF Ron Täubert) verliert Prozess am LG Trier zum Urteil
"Selbst wenn man von einem wirksamen Werkvertrag ausginge, stünde der Klägerin der geltend gemachte Werklohnanspruch nicht zu. Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass allenfalls eine Vertragsbindung von 1 Jahr vereinbart wurde, weshalb die Klägerin verpflichtet gewesen wäre, innerhalb eines Jahres ab Zustandekommen des Werkvertrags die für die Basisauskunft maßgeblichen Daten der Beklagten zu veröffentlichen..."
erstritten von Rechtsanwalt Hosp, 54516 Wittlich - siehe Anwaltsliste
Rechtsanwalt Hosp: "Mit der Berufungsentscheidung des LG Trier vom 30.10.2007 dürfte nun geklärt sein, dass in dessen Bezirk mit dem Formular der DPM keine Forderung mehr erfolgreich durchgesetzt werden kann."
26.09.2007 DPM (GF Ron Täubert) verliert Prozess am LG Köln (zum Urteil)
"...Der Vertragsschluss auf Eintragung der Gewerbedaten der Beklagten in das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" ist...seitens der Klägerin in der erkennbaren und ausschließlichen Absicht initiiert worden, den Vertragspartner zu schädigen und sich dabei ohne nennenswerte Gegenleistung auf Kosten des Gegenübers zu bereichern...
Aufgrund der strafrechtlich einschlägigen Erfahrungen ihres Geschäftsführers mag die Klägerin im Rahmen der Organisation der (neuen) Variante eines (Online-)Verzeichnisses durchaus versucht haben, sich mittels einer ausgefeilteren Verschleierungsmethode "besser" gegen den Vorwurf strafbaren oder sittenwidrigen Handelns abzusichern... "
04.09.2007DPM verliert Prozess am AG Neukölln Urteil als pdf
"In dem Schreiben der Klägerin...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes invitatio ad offerendum...."
"... Das Gericht ist im übrigen der Auffassung, dass die Klägerin die nach dem Vertrag geschuldete Leistung nicht oder jedenfalls nur mit einem erheblichen Mangel behaftet erbracht hat. Nach dem Vertrag war eine Interneteintragung im "Deutschen Gewerbeverzeichnis" geschuldet. Tatsächlich betreibt die Klägerin eine Internetseite mit der Bezeichnung "www.gewerbeerfassung.de" und veröffentlicht das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" auf dieser...."
Die "Raubzüge" der Täuberts werden im Familienverband ausgeführt - mal ist der eine, mal der andere Täter oder Firmen-Inhaber... Durchaus ein Vorteil - wenn der eine schon mal verurteilt wurde, ist es besser, wenn ein anderer weiter macht (Urteil gegen Täubert) - genau wie bei der Familienbande Aulinger (Pressebericht)
Firmengeschichte
Ursprünglich hieß die DPM "MPC Media & Print Consulting GmbH" Geschäftsführer war bis 2005 Vater Bernd Albrecht Taubert. Die MPC war 2002 gegründet worden und hatte ihren Sitz in
Kölner Str. 10 f,
65760 Eschborn.
Kreuzberger Ring 21, 65205 Wiesbaden
Die Geschäftsadresse liefert der Büroservice "IHR BÜRO" (Beleg) - IHR BÜRO und die DPM nutzen sogar dieselbe Faxnummer (0611/9748-100). Mehr Info
Nach Angaben des DPM-Anwalts Henkel ist die DPM im Dezember 2007 nach Kreuzberger Ring 22 in Wiesbaden umgezogen. Diese Adresse tauchte in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit dem Büroservice "Ihr Büro" auf - im Internet hat "Ihr Büro" ein mehrere Jahre altes Qualitätszertifikat unter Angabe dieser Adresse veröffentlicht. Und jetzt, im Juni 2008, wird auf der Webseite http://www.youroffice.de/ Kreuzberger Ring 22 als Geschäftsadresse genannt, und nicht mehr, wie noch 2007, Kreuzberger Ring 21.^
"...Die Klägerin hat in Wiesbaden nicht nur möblierte Büroräume angemietet, sie verfügt auch unter der vorbenannten Büroadresse über dort ansässige freiberufliche Mitarbeiter, welche Dienstleistungen erbringen... So befindet sich in den Büroräumen ein Sekretariat, welches auch Sekretärsarbeiten für die Klägerin ausführt. Die Mitarbeiter nehmen auch nicht nur Post, Telefaxe und Telefonate entgegen, sondern rufen -nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Klägerin - z. B. die Kunden der Klägerin bei Anfragen oder Problemen auch zurück oder stellen Gespräche zum Geschäftsführer durch. Die Mitarbeiter stehen auch täglich mehrmals mit dem Geschäftsführer der Klägerin in Kontakt und sind bevollmächtigt für die Zustellung von Postsendungen jeglicher Art (Einschreiben etc.) an die Klägerin..." so Rechtsanwalt Henkel.
Vernetzung mit anderen Adressbuchfirmen und ihren Eigentümern
Allgemeine Themen
14.12.2007 Anonymer Adressbuchbetrüger versucht durch Drohbrief an Dr. Peter Niehenke, die Redaktion Verbraucherabzocke zur Aufgabe zu zwingen (mehr Info)