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verschickt Varianten des DPM-Formulars
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS

27. September 2009 Die Zugriffszahlen von gewerbezentrale.de und bau-gewerbe.de Mehr Info

Januar 2009 Zahlungsunwillige Kunden erhalten derzeit eine auf Oktober 2008 rückdatierte Rechnungsgutschrift von der GfW (Beispiel) - vermutlich hat die Rückdatierung mit nicht ordnungsgemäß abgeführter Umsatzsteuer zutun. Sollten Sie im Jahr 2009 ebenfalls eine auf 2008 rückdatierte Gutschrift erhalten haben, informieren Sie am besten das Finanzamt Konstanz mit der Bitte um Überprüfung http://www.fa-konstanz.de/servlet/PB/menu/1195439_l1/index.html
April 2008 Neues Formular "Gewerbezentrale" - ohne Impressum - im Umlauf! Gerichtsstand: Aschaffenburg (Muster) Wer steckt dahinter?
10.08.2007 AG Hamburg-Wandsbek weist Klage von Patrick Hewer / BGZ ab - es besteht kein Anspruch auf Zahlung (zum Urteil )
Mai 2007 IHK Schwerin warnt vor Patrick O. Hewers GfW Gewerbezentrale mehr Infos
www.gewerberbzentrale.de für Industrie Handel und Gewerbe in Deutschland
Adresse
Gustav Stresemann Ring 1, 65189 Wiesbaden
Handelsregister kein Handelsregistereintrag
Inhaber Patrick O. Hewer
Kontakt Tel.: 0611-5328740
Zweck verschickte Formulare
BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K.
Nachfolgerin der Bau Gewerbe Zentrale
Adresse
ab November 2006 Richard-Wagner-Str. 1, 68165 Mannheim
  bis November 2006 Gustav-Stresemann-Ring 1, Wiesbaden
Handelsregister AG Mannheim HRA 700526
Inhaber Patrick O. Hewer
Kontakt Tel. 0621-4607845 Fax 0621-4607846
Zweck Rechnungsstellerin für www.Gewerbezentrale.de, betreibt Datenbanken
USt.ID DE213096617
08.07.2005 Pressemeldung des DSW: "Per Verfügung des Amtsgerichts Wiesbaden vom 22.03.2005 wurde Herrn Patrick Oliver Hewer aufgegeben, den Gebrauch der für unzulässig erachteten Firma Gewerbezentrale.de für Industrie, Handel und Gewerbe zu unterlassen." mehr Info
2006 verschickt die BGZ Gewerbliches Internetmarketing e. K. Rechnungen, auf denen sowohl als Absender oben links, als auch in der Überschrift die Gewerbezentrale.de genannt wird.
Methode
Das Formular
Formularmuster vom Januar 2006
"Gewerbezentrale.de" - hat bereits voreingetragene Daten (Firmenname etc), so dass der Eindruck entsteht, es gäbe bereits einen Eintrag, der nur korrigiert zu werden brauche. Mehr Info
Das Formular Tourismusauskunft.de ist genauso aufgemacht Mehr Info | Es handelt sich um Varianten des DPM-Formulars
Das unserer Ansicht nach wertlose Adressenverzeichnis
Gewerbezentrale.de / bau-gewerbe.de
ist natürlich vollständig wertlos. Als Test wurde in die Suchmaske eingegeben "Video" - " Berlin" - Suchergebnis: kein Treffer Juli 2005

Mehr Info zur Qualität der Adressenverzeichnisse

27. September 2009 Die Zugriffszahlen von gewerbezentrale.de und bau-gewerbe.de Mehr Info

Inkassomethoden - Geldeintreiber
Ra Andreas Baum, Tullastr. 1, 68161 Mannheim - Herr Baum ist auch für Ron Täubert (DPM) als Geldeintreiber tägig
2007 Ra Jörg A. Pichl von der Kanzlei Dinckels, Jean-Pierre-Jungels-Straße 4, 55126 Mainz ist neuer Geldeintreiber
Gewonnene Prozesse als Argumente der Geldeintreiber
Erfahrungen und Gegenwehr
Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr Infos hier.
Januar 2006 Dresdener Bank, Frankfurt / M  BLZ 500 800 00 KTO 0662007303

Wenn Sie sich reingelegt fühlen
Reagieren Sie mit einer Anfechtungserklärung
Informieren Sie den DSW - der ist in der Vergangenheit bereits gegen die Firma vorgegangen (mehr Info)
- Ihre IHK (Rechtsabteilung), Handwerkskammer und was sonst noch möglich ist
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Erfahrungsberichte
Erfahrungsberichte - Informieren Sie diese Info Seite über Namen, Adressen, Formulare, Prozesse, Methoden (Kontakt)
Juristisch
Achtung: Von "interessierter Seite" wird gern ein BGH Urteil vom Februar 2005 zitiert, das die Rechtsgültigkeit des "Henghuber"Formulars beweisen soll mehr dazu hier
Die Formulare von Ron Täuberts DPM Presse- und Medienverlag GmbH sind von Gerichten als arglistig täuschend erkannt worden.
Die Formulare von Hewer sind unseres Wissens bisher noch nicht  von Gerichten beurteilt worden, aber sie sind inhaltsgleich mit den Formularen von Täubert. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für die Formulare der ID Medien wichtig. Urteilsübersicht zu Varianten des DPM-Formulars
Das LG Frankfurt / Main AZ 3-08 O 22/09 urteilt am 10.06.2009
dass ein Formular wettbewerbswidrig sei, wenn die Laufzeit von 2 Jahren - und damit der tatsächliche Gesamtpreis - nur den rückseitigen AGB zu entnehmen sind.
Mehr Info bei www.damm-legal.de
Im Kern sind das von Hewer verwendete Formular und das von Ron Täuberts DPM Presse- und Medienverlag GmbH gleich. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für das auf dieser Seite beschriebene Formular wichtig, auch wenn die FIM selbst gerne behauptet, redlich vorzugehen und die gesetzlichen Anforderungen sogar überzuerfüllen.
LG Wiesbaden 10 S 27/08 vom 10.12.2008
DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am LG Wiesbaden. Das Urteil AG Wiesbaden wird abgeändert und die Klage abgewiesen. Das Gericht erachtet den Vertrag als sittenwidrig und damit nichtig und kommt zu dem Schluss, dass bewusst getäuscht und dadurch ein Irrtum erregt wurde.

AG Wiesbaden - 92 C 5103/06 - 22 - vom 25.09.2008 (Seite 5)
Ein interessantes Urteil, das sich mit der Angabe des Preises pro Monat auseinandersetzt

: "weil das von der Klägerin versandte Vertragsformular die Vertragsinformationen in einer Art und Weise darstellt, die bei flüchtiger Lektüre einen Irrtum über Laufzeit und Kosten der vertraglichen Leistung begünstigen. So ist dort zum Ersten der monatliche "Marketingbeitrag" angegeben, obwohl eine monatliche Zahlung nach den weiteren Vertragsbedingungen gar nicht in Frage kommt..."
Urteil LG Köln Landgericht Köln, 9 S 139/07 gegen DPM / Ron Täubert vom 26.09.2007
"...Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189).

Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein (BGH a.a.O.) Der Bundesgerichtshof hat dies an genannter Stelle für das Strafrecht ausdrücklich festgestellt. Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind....(7)
"
Urteil AG Neu-Kölln 15 C 263/07 vom 04.09.2007 gegen DPM / Ron Täubert
In dem Schreiben...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte invitatio ad offerendum. Zum einen folgt dies daraus, dass sich die Klägerin in dem besagten Formularschreiben die Ablehnung von Eintragungsanträgen vorbehält, die nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen...Maßgeblich ist, dass die Klägerin die Rücksendung ihres vom Kunden unterschriebenen Anschreibens selbst als Antrag und nicht als Annahme bezeichnet und auch so verstanden haben will. Denn sie behält sich für besagte Fälle ja nicht den Rücktritt von einem bereits geschlossenen und sie verpflichtenden Vertrag, sondern die Ablehnung des Antrags vor.."

Zitate aus Urteilen, die sich auf das DPM-Formular beziehen
Urteile, die sich auf DPM-Formular-Varianten beziehen

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