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Dirk Sachse - Karl-Heinz Büscher - Steffen Ruppelt
(192
Die Masche: rechnungsähnliche Angebotsschreiben
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
NEWS alle News zu Sachse, Ruppelt und Büscher
Juni 2007 Steffen Ruppelt in Untersuchungshaft
10.04.2007 Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover zur Beschlagnahmung der Konten von WVM, VNM und Mail Direct GmbH
August 2005 Karl- Heinz Büscher hat Offenbarungseid abgelegt -  Trotzdem werden weiter Rechnungen mit angehängtem Zahlschein verschickt

Ärzteblatt 8/2002: Landgericht Kassel verurteilt Dirk Sachse (zum Artikel)


Adress & Tele-Verlagsgesellschaft mbH
Ehlbeek 3, Burgwedel HRB 51499
AV Anzeigenverlags GmbH
AG Hannover HRB52026
Mail-direct GmbH
An der Worth 1, 30916 Isernhagen
Media Communications Vertriebsgesellschaft MC mbH
Kassel GF Dirk Sachse geb. 15.05.1965 - Oktober 2001 umbenannt in
MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchenanzeigen mbH
MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchenanzeigen mbH
20095 Hamburg, Schopenstehl 22 - GF Büscher, Karl-Heinz (bis 12-2004 Dirk Sachse) Registergericht Hamburg HRB 92439, St. Nr. 26 240 05395 - Fax nach Hamburg (040-303067-93) wird umgeleitet nach 0561-3163154 = Kassel (2005)
März 2006:
Die Gesellschaft ist aufgelöst - Liquidator: Dirk Sachse
NM Medien Communications Vertriebsgesellschaft MC mbH
Wilhelmshöher Allee 260, Kassel AG Kassel HRB GF Dirk Sachse

NM Medien Communication GmbH
Sophie-Charlotten-Str. 30 a, 14059 Berlin, Pf 191461 HRB 90960 B AG Charlottenburg,
März 2007: Die Gesellschaft ist aufgelöst - Liquidator Karl-Heinz Büscher

Neue Medien Verlags- & Vertriebsgesellschaft mbH
Pf.: 410114 - 34063 Kassel Tel.: 0561-3163153 Kassel  bzw. Brabanter Str. 36 in 34131 Kassel Gf Dirk Sachse *15. Mai 1965 --- - bis März 2001 ist Steffen Ruppelt Geschäftsführer (siehe auch VNM Medien GmbH Berlin) HRB 7099 - der Sitz wird nach Hamburg verlegt:  
Neue Medien Verlags- & Vertriebsgesellschaft mbH Schopenstehl 22, 20095 Hamburg - GF: Büscher, Karl-Heinz, Ilsede, *24.01.1951 (davor Dirk Sachse) AG Hamburg HRB 92432 - Februar 2006: Die Gesellschaft ist aufgelöst - Liquidator: Dirk Sachse
NMV Medien GmbH Verlag & Werbung
Eppendorfer Weg 57 a 20259 Hamburg AG Hamburg HRB 86402 ab April 2004
Steffen Ruppelt Geschäftsführer ( bis April 2004 GF Hans Überdiek) Firma im Juli 2006 aus dem Handelsregister gelöscht
Telfax Verlagsgesellschaft mbH
Postfach 72 12 49, 30532 Hannover, Bergstr. 3, 30539 Hannover GF: Dirk Sachse Konkursverfahren im August 1997
TKV Telekommunikations-Verlags-GmbH
Leonhardt-Str. 3, Hannover AG Hannover HRB 56833
seit Oktober 1998 GF Steffen Ruppelt (bis Okt. 1998 GF Dirk Sachse) - Ruppelt war bis Oktober 1998 Angestellter bei der TKV
- an selber Adresse ist auch eine S & B Marketing GmbH (Steffen Ruppelt) zu finden, gegründet 1986.

VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH
Schoppenstehl 22, 20095 Hamburg, Büscher, Karl-Heinz
, Ilsede, *24.01.1951, Tel.: 040-303067 91 Fax: 040 - 303067 93 - Pf. 106 706 in 20045 Hamburg; AG Hamburg HRB 94073 Neueintragung vom 27.06.2005
Die Gesellschaft wurde im November 2006 aufgelöst. Liquidator: Dirk Sachse

VBV Medien GmbH, VBV Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH
Schoppenstehl 22, 20095 Hamburg, Büscher, Karl-Heinz, Ilsede, *24.01.1951Tel.: 040.30 30 67 81, /....91, Fax: 040.303067 83 / ...93- Pf. 105146, 20035 Hamburg, AG Hamburg HRB 94072 Neueintragung vom 27.06.2005
Die Gesellschaft wurde im November 2006 aufgelöst. Liquidator: Dirk Sachse
VMC Medien, Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH = NM Medien oder Neue Medien Verlags- und Vertiebsgesellschaft  = NM
Pf
19 17 63 14007 Berlin bzw,. Kochstr. 22, 10969 Berlin  HRB 90960 AG Berlin Charlottenburg (seit Feb 2004 aktiv) Gf.: Dirk Sachse Seit Januar 05 Gf Heinz Büscher *24.01.1951, Ilsede
März 2007 Die Gesellschaft ist aufgelöst - holen Sie sich gezahltes Geld zurück
VNM Medien GmbH
Postfach 19 11 52, 14001 Berlin - Kaiserdamm 100, 14057 Berlin Tel.: 030-30 10 91 08 seit Juli 2006
GF Ruppelt, Steffen, *05.10.1965, Berlin, Tel. 030 30109768 Fax 030 30205929
bis Juli 2006 GF Otto, Mathias, 24.05.1980, Isernhagen
VV Medien GmbH, Branchenanzeigen
Postfach 102902, 33529 Bielefeld (aktiv Januar 2008); Tel: 0521 / 528 16 02; Fax: 0521 / 923 83 87
WVM Medien GmbH Verlag und Vertrieb
Juni 2007 keine Geschäftsadresse mehr! Ruppelt in U-Haft
neue Adresse:
Schloßstr. 12, 14467 Potsdam Tel.: 0331 - 20 11 863 - Fax: 0331 - 20 12 855
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
- Postfach 19 12 61, 14002 Berlin AG Berlin Charlottenburg HRB 103143 B, GF Steffen Ruppelt *05.10.1965 seit Dezember 2006 ( bis Dezember 2006 GF Otto, Mathias
)
massenweise Aussendung von Formularen im September 06
Die Formulare (Liste unvollständig ) Masche
NM Medien Com. GmbH Berlin (Branchenanzeigen) und die AGBs vom Juli 2004
rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
Neue Medien Verlags- & Vertriebsgesellschaft mbH Kassel (Branchenanzeigen) und die AGBs vom Januar 2004
rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH (Branchenanzeigen) vom Sept. 05 VBA Medien (Branchenanzeigen) vom Mai 06 rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
VBV Medien GmbH (Branchenanzeigen) vom August 2005 rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
VMC Medien (Branchenanzeigen) und die AGBs vom Juni 2006 rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
VNM Medien (Branchenbuch) und die AGBs vom Juli 2006 rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
VV Medien GmbH, Branchenanzeigen vom Januar 2008 rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
WVM Medien GmbH Verlag und Vertrieb (Branchenbuch) und die AGBs vom September 2006 rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein
Erfahrungen und Gegenwehr
Fordern Sie gezahltes Geld zurück MEHR INFOS
Stellen Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betrug MEHR INFOS
Was kann noch gegen diese Schwindeleien getan werden - hier sollten Sie sich über weitere Schritte informieren - werden Sie aktiv, nur so wird sich etwas ändern - Informieren Sie den DSW - Ihre IHK (= die Rechtsabteilung)
Alle, die betroffen sind, sollten ihre Beschwerden an die EU-Kommission (sowie an die nationalen Behörden) schicken, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird. Mehr Info
Das Bankkonto
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Erfahrungsberichte
Informieren Sie diese Info-Seite über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht wurden. Damit helfen Sie anderen! (Kontakt)
Erfahrungsberichte siehe auf den Unterseiten der einzelnen Firmen (siehe oben)
weitere Informationen zu diesen Firmen:
zur Firmen-News-Seite
Wochenblatt.de: offensichtliche Rechnung ist nur eine Offerte http://www.warnungsdienst.de/Warnungsdienst/WARNUNGSDIENST.html#Anzeigen-Hai
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=12424
Juristisch
13.07.2007 Versäumnisurteil gegen VNM Medien GmbH / Steffen Ruppelt -es besteht keine Verpflichtung, aufgrund der Offerte des Beklagten, der Rechnung und der Mahnungen, den Betrag von 409,60 Euro zu zahlen. (Feststellungsklage (AZ 0019 /07-SC) von Rechtsanwalt Schling, Münster)
Juni 2007 Rechtanwalt Thamm gewinnt Geld-zurück-Klage gegen MV Medien Verlagsgesellschaft: - Berufung der MV Medien Verlagsgesellschaft / Dirk Sachse ist nicht gerechtfertigt. "...völlig unbestimmt bleibt auch bei Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für einen Anzeigeneintrag ebenfalls wesentliche Frage, wo bzw. an wen die CD-Rom vertrieben werden soll....Die Überseundung der Rechnung vom 1.7.2004 stellt kein Angebot zum Vertragsabschluss dar..."
April 2007 Rechtsanwalt Schling, Münster (siehe Anwaltsliste) gewinnt Geld-Zurück-Klage gegen VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft "...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor " (AG Charlottenburg/ 218 C 657/06) zum Urteil pdf
Januar 2007 VNM Medien GmbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen (AG Charlottenburg 07 213 C 593/06 "...Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass bei sehr sorgfältigem Lesen der durch sie erregte Irrtum vermeidbar ist. Dies ist aber auch beispielsweise bei angeblichen Gewinnmitteilungen, die an eine Bestellung geknüpft werden, dem sog. Phishing oder dem sog. Enkeltrick der Fall, die dennoch alle den Tatbestand des Schwindeles und damit auch zugleich der arglistigen Täuschung erfüllen..."
November 2006: Rechtsanwalt Thamm, Mannheim, gewinnt Feststellungsklage gegen MV Medien Verlagsgesellschaften. Das AG Hamburg "ist des Weiteren davon überzeugt, dass die Beklagte die Täuschungshandlung auch arglistig beging. Allein die vorbeschriebene Gestaltung des Vertragsangebotes der Beklagten und deren offenbar regelmäßige Verwendung im Geschäftsverkehr lässt auf eine systematische und zielgerichtete Täuschungshandlung der Beklagten schließen..." zum Urteil als pdf
Juni 2006 Geld-zurück-Klage gegen VBV erfolgreich - VBV muss auch außergerichtliche (vorgerichtliche) Kosten erstatten - erstritten von Rechtsanwältin Isabel Fezer ( Zum Urteil )
April 2006 MV Medien Verlagsgesellschaft mbH muss ergaunertes Geld zurückzahlen. Ra Thomas Klaes (Anwaltsliste PLZ 50677 Köln) teilt mit: Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 13.04.2006 die MV Medien Verlagsgesellschaft für Branchen Anzeigen mbH verurteilt, an unsere Mandantin einen Betrag von € 395,26 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. aus € 354,84 seit dem 10.07.2002 zu zahlen (AG Hamburg Az.: 35A C 339/05)
Neben der Verurteilung zur Rückzahlung der gutgläubig geleisteten Zahlung nach Anfechtung des Vertrages, wurden auch die vorprozessualen, nicht anrechenbaren Anwaltskosten in voller Höhe zugesprochen. Ob die Vollstreckung erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Das Urteil ist nicht berufungsfähig
 
Allgemein
rechnungsähnliche Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein sind vom BGH verboten BGH-Urteil vom Oktober 1993 - und trotzdem ist es möglich, dass die Herren Büscher, Sachse und Ruppelt immer wieder neue Firmen gründen und mit verbotenen Formularen seit Jahren nahezu ungehindert Geld ergaunern.
Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001 Az: 4 StR 439/00 NK: StGB § 263 Abs 1

Leitsatz Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung im Sinne des StGB § 263 Abs 1.
Juli 2004 LG Frankfurt verbietet das Formular "Berliner Branchenbuch" vom European Businessguide - Es wird bei dem verwendeten Formular der Eindruck erweckt, es handele sich um "das" Berliner Branchenbuch - die Nutzung des Begriffs "Branchenbuch" ist irreführend
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