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Infos zum HR Wirtschaftsinformationsdienst
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| Die Masche:
rechnungsähnliche Angebotsschreiben |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| HR Wirtschaftsinformationsdienst |
Adresse |
Fürstenstr. 28, 09130 Chemnitz |
| Kontakt |
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| Geschäftsführer |
Peter Wegenberger |
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| Das Internetverzeichnis |
Auf dem Formular steht, dass die Daten im Online-Verzeichnis www.wirtschaftdateninformationsdienst.de veröffentlicht werden - Bei einer Stichprobe am 18. April 2009 existiert dieses Verzeichnis nicht. |
| Achtung: nicht zu verwechseln mit HR Datendienst und HR Anzeigen Verlag |
| Methode |
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Es handelt sich um ein amtlich wirkendes, rechnungsähnliches Angebotsschreiben, das sich auf eine aktuelle Handelsregisterveröffentlichung bezieht. Der Vertrag kommt erst durch Bezahlung zustande. |
Durch Voreintrag der Registerdaten wird so getan, als handele es sich um eine bereits erbrachte Leistung - lediglich in einem Fließtext - hinter allerlei belanglosem Zeug versteckt - steht, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt.
Rechnungsbetrag 499,80 Euro. Die Masche mit angehängtem Zahlschein ist vom BGH längst verboten worden! |
Rechts oberhalb des angehängten Zahlscheins heißt es "Zahlen Sie bei Annahme innerhalb 10 Tagen netto!" |
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| Erfahrungen
und Gegenwehr |
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Die
Bankkonten
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Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Mehr
Infos hier. Wir bitten um aktuelle Infos |
| Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
August 2009 Volksbank Chemnitz BLZ 87096214 KTO 321037704 im Oktober 2009 weiterhin aktiv
April 2009 Commerzbank Chemnitz BLZ 870 400 00 KTO 6053714 |
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| Erfahrungsberichte |
Informieren Sie diese Info-Seite
über Namen und Methoden, beschreiben Sie, wie Sie getäuscht
wurden, senden Sie uns Formulare, Rechnungen, Mahnungen usw. Damit helfen Sie anderen! |
| Kontakt |
Erfahrungsberichte |
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| Juristisch |
Derartige Rechnungen sind vom BGH als Betrugsversuch erkannt und verboten worden ( BGH Urteil) - trotzdem werden sie weiter eingesetzt - die Aulinger-Bande etwa hat so in kürzester Frist 1,3 Millionen Euro ergaunert (Pressemeldung) - hier hilft es nur, wenn sich die Empfänger solcher Rechnungen aufraffen und Strafanzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten - auch wenn sie nicht darauf hereingefallen sind. Verweisen Sie dabei auf diese Info-Seiten. |
| Urteilssammlung zu rechnungsähnlichen Angebotsschreiben mit angehängtem Zahlschein |
Aktenzeichen: 5/12 Kls 92 Js 20791/99
Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben |
Gericht: BGH 4. Strafsenat Datum: 26. April 2001
Az: 4 StR 439/00
NK: StGB § 263 Abs 1
Leitsatz Wer Angebotsschreiben
planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere
durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfaßt,
dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem
gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter
völlig in den Hintergrund treten, begeht eine (versuchte) Täuschung
im Sinne des StGB § 263 Abs 1. |
2. Strafsenat OLG Frankfurt 31.10.2001
"...Die Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugtatbestandes setzt dabei eine Einwirkung auf die Vorstellung des Getäuschten voraus, nämlich ein Verhalten des Täters, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen. Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten des von dem Beschuldigten veranlassten Schreibens bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter des Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können..." |
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