Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie HIER:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).


| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Die Rechtslage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |
Newsübersicht Europaparlament |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

ECG - European City Guide - Urteile und Sanktionen
(
127

Übersicht der bisher in Spanien gegen die ECG verhängten Urteile und Sanktionen (was den ECG nicht daran hindert, weiterzumachen)

Background information on administrative and court cases against ECG

In 1999, the Catalonian authorities ( Generalitat de Catalunya ) opened a sanctionary file against ECG.

After having received more than 700 complaints (directly or via Autocontrol), it issued a sanctionary ruling in 2001 declaring that the ECG form was misleading and imposing a fine.

ECG appealed against this decision before the courts. In March 2002, a court of first instance in Barcelona rejected this appeal, and confirmed the previous administrative decision.

The Court in Barcelona considered the controversial ECG form to be advertising, since it was aimed to promote a guide to businesses, activities and services as well as to promote the ECG activities. The Court's sentence also stated that the ECG leaflet was misleading because companies would infer from it that by signing and returning it they would not incur any costs, which was not the case.

According to the Court's ruling, " the form contained a section described as a "request order", which provided information about the offer and ECG services.

But, in the light of the other elements of the form, it is quite obvious and natural that many recipients have thought, in good faith, that if they desired their data to be included the guide they had to proceed as indicated in the form: that is, by signing what the plaintiff [ECG] had described as a "request" with no obligation to place an order ".

On this basis, the Court in Barcelona rejected ECG's appeal against the former ruling of the Catalonian statutory authorities and confirmed the fine imposed on ECG. ECG again appealed against this court decision, and in February 2003, the Superior Court in Catalonia ruled a new sentence fully confirming the previous one.

Both the aforementioned ruling and judicial sentence refer to the first ECG form, circulated in 1998 and 1999, which was slightly different to the one circulated in 2000 and 2001. With regard to the latter mailing, the Catalonian authorities opened a new sanctionary file, and in 2002 issued a decision in which this new ECG form was considered to be misleading , and imposed a new (higher) fine on ECG. ECG appealed against this decision too before the courts in Barcelona, and a new court sentence was issued.

On 1 September 2003, the Court of First Instance in Barcelona ruled on this appeal, and decided to confirm the second sanctionary ruling of the Catalonian statutory authorities. According to this court sentence, the second version of the ECG form is misleading advertising, since its appearance was likely to lead recipients to think that by filling in the form they were not agreeing to pay any amount, when in fact they would receive bills asking for payment related to their registration in the guide.
According to the court, the misleading nature of this form is also highlighted by the fact that almost 800 complaints regarding this mailing were sent to the Catalonian authorities (which means that approximately 800 people misinterpreted the form in the same way). The court also confirmed the fine of near 30000 EUR imposed to ECG by the Catalonian Generalitat in its decision.

Finally, the Catalonian authorities also investigated a third ECG form which was circulated in 2001-2002, launching an investigation on the basis of more than 1500 complaints. On 9 September 2003, the Catalonian authorities ( Generalitat de Catalunya ) issued its decision that this ECG form too was misleading , and imposing two sanctions on ECG: a fine of 300.000 EUR and an order to cease trading for one year.

The ECG appealed against this administrative decision in order to obtain the provisional suspension of both sanctions (the fine and the one-year close-down) until the courts have heard the appeal. This temporary suspension of the sanctions was accepted by the court, and the new appeal sentence by the courts in Barcelona is yet to be issued. In 2004 ECG moved its headquarters from Barcelona to a new administrative jurisdiction, Valencia. Since then the Generalitat de Valencia is the competent statutory authority to deal with complaints.

The competent (administrative and judicial) authorities in Spain have thus already ruled on the different ECG forms circulated between 1998 and 2002. Although the latest appeal will have to be considered, there are already three administrative decisions and three judicial rulings on this case, all of them finding that the ECG form was misleading.

You will also find this information in the enclosed the Euro Ad-Alert circulated in February 2005 by our European organisation, EASA (European Advertising Standards Alliance). EASA Euro-Ad Alert (February 2005) (pdf)

Hintergrund-Informationen über Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gegen ECG (European City Guide)

Im Jahr 1999 hat die katalanische Regierung (Generalitat de Catalunya) ein sanctionary Datei gegen ECG eröffnet.

Nach Eingang von mehr als 700 Beschwerden (direkt oder über Autocontrol), gab es ein Sanktionsurteil im Jahr 2001, welches besagt, dass das ECG-Formular irreführend war und eine Geldbuße festsetzte.

ECG widersprach dieser Entscheidung vor den Gerichten. Im März 2002 wies ein Gericht der ersten Instanz in Barcelona diesen Widerspruch ab und bestätigte die frühere administrative Entscheidung.

Das Gericht in Barcelona betrachtete das umstrittene ECG-Formular als Werbung mit dem Ziel, einen Führer für Unternehmen, sowie Tätigkeiten und Dienstleistungen zur Förderung der ECG-Aktivitäten anzupreisen. Die Entscheidung des Gerichts stellte auch fest, dass die ECG Gebrauchsinformation irreführend sei, da Unternehmen aus ihr ableiten würden, dass durch die Unterzeichnung und Rücksendung keinerlei Kosten entstehen würden, was nicht der Fall war.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs, "enthielt das Formular einen Abschnitt beschrieben als" Antrag", um die Informationen über das Angebot und ECG-Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Aber angesichts der anderen Elemente des Formulars ist es ganz offensichtlich und natürlich, dass viele Empfänger in gutem Glauben gedacht haben, dass sie wie angegeben, das Formular ausfüllen müssten, wenn sie in den Adressführer aufgenommen werden wollten: das heißt, durch die Unterzeichnung des - was der Kläger [ECG] als "Antrag" ohne Verpflichtung bezeichnet - wurde eine Bestellung aufgeben ".

Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof in Barcelona den ECG-Einspruch gegen das frühere Urteil der katalanischen gesetzlichen Behörden abgelehnt und bestätigte die Geldbuße für ECG. ECG legte gegen diese Entscheidung wieder Widerspruch ein, und im Februar 2003 bestätigte der Superior Court in Katalonien in vollem Umfang das frühere Urteil.

Sowohl der oben genannte Beschluss und das gerichtliche Urteil beziehen sich auf das erste ECG-Formular, in Umlauf gebracht in den Jahren 1998 und 1999, welches etwas anders war als die in den Jahren 2000 und 2001 in Umlauf gebrachten Formulare. Im Hinblick auf den letztgenannten Aussendungen eröffneten die katalanischen Behörden eine neue sanctionary-Akte, und erließen im Jahr 2002 eine Entscheidung, in welcher dieses neue ECG-Formular als irreführend befunden und dem ECG eine neue (höhere) Geldbuße auferlegt wurde. ECG legte gegen diese Entscheidung auch vor den Gerichten in Barcelona Widerspruch ein, und ein neues Gerichtsurteil wurde ausgestellt.

Auf diesen Widerspruch hin entschied am 1. September 2003 das Gericht in erster Instanz in Barcelona, wobei es das zweite sanctionary Urteil der katalanischen gesetzlichen Behörden bestätigte. Nach diesem Gerichtsurteil ist die zweite Version des ECG-Formulars irreführende Werbung, da durch die Aufmachung bei Empfängern der Eindruck erweckt wird, durch Ausfüllen des Formulars würde nicht die Zahlung eines Betrages vereinbart. Ttatsächlich würden sie Rechnungen mit der Bitte um Zahlung erhalten, die mit ihrer Registrierung im Führer verbunden sind.
Nach Auffassung des Gerichts, der irreführende Charakter dieser Formulare wird auch durch die Tatsache, dass in Bezug auf diese Postsendungen fast 800 Beschwerden an den katalanischen Behörden geschickt wurden (was bedeutet, dass rund 800 Menschen das Formular n der gleichen Art falsch interpretiert haben). Das Gericht bestätigte auch die von der katalanischen Generalitat in ihrer Entscheidung gegen ECG verhängte Geldstrafe von fast 30.000 EUR.

Schließlich haben die katalanischen Behörden auch ein drittes ECG-Formular untersucht, das in den Jahren 2001-2002 in Umlauf gebracht wurde und leiteten auf der Grundlage von mehr als 1500 Beschwerden eine Untersuchung ein. Am 9. September 2003 beschlossen die katalanischen Behörden (Generalitat de Catalunya), dass dieses ECG-Formular auch irreführend sei und verhänten zwei Sanktionen gegen ECG: eine Geldbusse von 300.000 EUR und ein Einstellung der Geschäftstätigkeit für ein Jahr.

Die ECG legte gegen diese Entscheidung Verwaltungsvorschriften Beschwerde ein um die vorläufige Aussetzung der Sanktionen zu erreichen, bis die Gerichte die Beschwerde behandeln. Diese vorübergehende Aussetzung der Sanktionen wurde von dem Gericht akzeptiert, und das Berufungsurteil ist von den Gerichten in Barcelona noch nicht ausgestellt. Im Jahr 2004 hatte ECG seinen Hauptsitz von Barcelona nach Valencia verlegt - hier ist eine neue Verwaltungs-Gerichtsbarkeit zuständig. Seitdem ist die Generalitat de Valencia die zuständige Behörde, die sich mit den Beschwerden befassen muss.

Die zuständigen (Verwaltungs-und Gerichtsverfahren) Behörden in Spanien haben damit bereits über die verschiedenen, zwischen 1998 und 2002 in Umlauf gebrachten ECG-Formulare entschieden. Obwohl der jüngste Widerspruch noch geprüft werden muss, gibt es bereits drei administrative Entscheidungen und drei Gerichtsentscheidungen zu diesem Fall, alle von ihnen mit der Feststellung, dass das ECG-Formular irreführend war.

Darüber hinaus finden Sie diese Informationen im angefügten Euro Ad-Alert, im Februar 2005 von unserer europäischen Organization EASA (European Advertising Standards Alliance) in Umlauf gebracht. EASA Euro-Ad Alert (February 2005) (pdf)

ABO-FALLEN
ADRESSBUCHSCHWINDEL

Dubiose Angebote aus Luzern
TA | 07.09.2005

Gelinkt statt verlinkt
facts | 10.02.2005

Send a petition to the European Parliament to protest against guide scam in English / in Italiano
Schreiben Sie eine Petition an das Europäische Parlament. Nur mit einer europaweiten Gesetzesinitiative können die Betrüger daran gehindert werden, ungeschoren aus dem Ausland zu agieren und Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung auszunutzen. (mehr Infos)
VERWENDEN EBENFALLS EIN LÜDENBACH-FORMULAR
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL

PRESSEBERICHTE ZUM THEMA REGISTERHAIE

07.08.2009
Tagesanzeiger.ch: Polizei ermittelt gegen Adressbuch-Mafia
Juli 2009
Intercable bekommt Besuch von der Polizei

Neue Zuger Zeitung Online
KONTAKTADRESSEN
Europa
Deutschland
Niederlande
Österreich
Schweiz
EXTERNE LINKS