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Anfechtungserklärung Telefonmasche, Faxmasche
Web2day, e-mailfuehrer, UPA Verlag, VTX, NBT und ähnliche

Das Anfechtungsschreiben bezieht sich auf Firmen, die mit den Betroffenen telefonisch in Kontakt treten. Dabei wird meist in einem 2. Telefonat das Gespräch aufgezeichnet und soll später als Beweis für einen Vertragsabschluss dienen.

Betrifft: Ihre Rechnung vom.... Ihr Schreiben vom .... Ihr Anruf vom

Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie behaupten (mit Schreiben vom...,) dass ich Ihnen einen Auftrag erteilt hätte. Das ist falsch.
Sie haben zunächst in einem Telefonat mit mir den Eindruck erweckt, als ginge es hier lediglich um den Abgleich von Daten für einemn bereits bestehenden Internet-Eintrag.
Danach haben Sie ein weiteres Mal angerufen und um eine Bestätigung der vorher von mir gemachten Angaben gebeten.
dass es sich um einen Neu-Eintrag handeln sollte, konnte ich nicht erkennen.
Aufgrund von Veröffentlichungen im Internet weiß ich, dass Ihr Vorgehen systhematisch so erfolgt.

Ich fechte daher den "sog. Vertrag" wegen arglistiger Täuschung an und behalte mir vor, gegen Sie Strafanzeige zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

JURISTISCH
DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE