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Anfechtungserklärung am Beispiel der MR Branchen- und Telefon Verlags GmbH

Dieses Beispiel einer Anfechtungserklärung bezieht sich auf die Branchenbuchformulare, wie sie z. B. von der MR Branchen- und Telefon Verlagsgesellschaft verwendet werden. - MR Branchen- und Telefon Verlagsgesellschaft

hier das Antwortschreiben der MR Branchen und Telefonverlagsgesellschaft mbH

MR Branchen und Telefon
Verlagsgesellschaft mb
Gothestr. 19

18055 Rostock

                                                                     

 

                                                            München, den 26.06.2006
                                                            Mein Zeichen: .....

 

 

 

........................................./. MR Branchen und Telefon Verlagsges. mbH

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen die anwaltliche Vertretung der Firma ........................................ München an. In der Anlage überreiche ich eine auf mich lautende Vollmacht im Original.

Mir liegt Ihre Rechnung an die Mandantschaft vom 20.05.2006 über einen Betrag über € 1.249,03 vor. Sie beziehen sich hier auf einen angeblich erteilten Auftrag für einen kostenpflichtigen Eintrag in Ihr Branchenbuch www.meinbranchenbuch.de.

Soweit hier überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, dem zu Folge meine Mandantschaft grundsätzlich zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet wäre, erkläre ich Namens und im Auftrag meiner Mandantschaft hiermit die

Anfechtung

eines etwaigen Vertrages.

Meiner Mandantschaft wurde sowohl telefonisch, als auch durch die AGBs ausdrücklich erklärt, dass ein Eintrag in Ihr „Branchenbuch“ dann kostenlos ist, wenn dieser lediglich Firmenname, Adresse, Telefon- und Faxnummer enthält. Dies ist ausdrücklich in Ihren AGBs wiedergegeben.
Meine Mandantschaft hat keine weiteren Daten in den vermeintlichen Eintragungsantrag aufgenommen. Der Eintrag müsste deshalb gegebenenfalls kostenlos erfolgen.

Wenn Sie nunmehr Kosten für diesen kostenlosen Eintrag in Rechnung stellen, so beruht diese Rechnung auf einer arglistigen Täuschung meiner Mandantschaft durch fernmündliche Zusage als auch durch den Inhalt Ihrer AGBs.

Auch ist der mit Ihnen abgeschlossene Vertrag gem. § 138 Abs. 2 BGB nichtig, da Sie absolut wucherische Preise für den Eintrag in Ihre wertlose Datenbank verlangen. Wertlos ist sie deshalb, weil niemand sich dieser Suchmaschine bzw. dieses Branchenbuchs bedienen wird und weil die Einträge in Ihrem „Branchenbuch“ vollkommen unsortiert erscheinen. Wucherisch ist der Preis aber auch vor dem Hintergrund, dass seriöse Anbieter bessere Leistungen als die von Ihnen erbrachten zu einem Bruchteil der von Ihnen berechneten Gebühren anbieten. Insbesondere Grundeinträge sind, wie in Ihren AGBs auch angegeben, kostenlos.
Das Rechtsgeschäft ist zu dem auch gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, weil Sie durch Form und äußeres Bild „Korrekturabzug“ nur bezwecken, dass der jeweilige Empfänger dieses Schreibens dem Eindruck unterliegt, den Sie auch erwecken wollen, nämlich dass der Datensatz bereits vollständig vorhanden ist und lediglich um eine Korrektur desselben gebeten wird. Sie bitten in Ihrem Vermerk „wichtig“ lediglich um Ergänzung hinsichtlich Branchen, Telefon- und Faxnummer. Diese Daten sind jedoch alle bereits vollständig bei Ihnen vorhanden.

Weiterhin wird durch die sklavische Übernahme des Erscheinungsbildes insbesondere des farblichen Erscheinungsbildes entsprechender Branchenbücher wie beispielsweise der Gelben Seiten ein Irrtum dahingehend erweckt, es handele sich bei dem Schreiben um ein solches des Herausgebers des einzig bekannten Branchenbuchs, nämlichen der Gelben Seiten.
Hieran ändert auch nichts, dass Sie in den Vertragsbedingungen ganz unten angeben, dass Sie in keinen geschäftlichen Beziehungen mit den Gelben Seiten und der DT Medien GmbH stehen würden. Anerkanntermaßen werden solche klein gedruckten Zusätze von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht aufgenommen und nicht gelesen.

Die gesamte Aufmachung des Korrekturabzuges verstößt gegen das Transparenzgebot der §§ 305 ff. BGB und ist daher unwirksam. Diese Unwirksamkeit führt zu einer Gesamtunwirksamkeit des Rechtsgeschäftes, da es damit an den „essentiala negotii“ des Rechtsgeschäfts fehlt. Die Unwirksamkeit folgt auch aus § 306 BGB.

Wegen dieses gesamten Sachverhalts wird hiermit ausdrücklich, wie bereits eingangs erwähnt, reinvorsorglich die

Anfechtung

eines etwa wirksam geschlossenen Vertrages erklärt.

Ich gehe im Übrigen davon aus, dass Ihnen die Unwirksamkeit auch bekannt ist. Das LG Hamburg hat ein entsprechendes Formular, erstellt des Ihnen glaublich wohl bekannten Herrn Oliver Heller, der auch das hier vorliegende streitgegenständliche Formular entworfen haben dürfte, als wettbewerbswidrig verboten. Da damit ein mögliches Rechtsgeschäft auch gegen ein gesetzliches Verbot, nämlich gegen das der irreführenden Werbung verstößt, ist der Vertrag unwirksam.

Das entsprechende Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2005, Az: 312 O 898/05 dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Der in diesem Verfahren streitgegenständliche „Eintragungsantrag/Korrekturabzug“ entspricht identisch dem von Ihnen verwendeten.

Namens und im Auftrag meiner Mandantschaft habe ich Sie aufzufordern, mir gegenüber bis längstens

.........2006

eingehend bei mir rechtsverbindlich zu erklären, dass Sie es unterlassen werden, entsprechende „Eintragungsantrage/Korrekturabzüge“ künftig an meine Mandantschaft zu versenden und sich für jeden Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragstrafe iHv. € 6.001,-- an meine Mandantschaft verpflichten.

Weiterhin haben Sie zu erklären, dass Sie die Kosten meiner Inanspruchnahme unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes iHv. € 1.249,03 für die unberechtigte Rechnung sowie eines weiteren Gegenstandswertes iHv. € 10.000,-- für die hiesige Abmahnung bezahlen werden.

Sollten Sie die Erklärungen nicht fristgerecht abgeben, werde ich meiner Mandantschaft anraten, Feststellungsklage und Unterlassungsklage zu erheben und im Übrigen Strafanzeige zu erstatten.

Sollten Sie gleichwohl daran denken, gerichtliche Schritte gegen meine Mandantschaft einzuleiten, bitte ich Sie zu beachten, dass ich für meine Mandantin zustellungsbevollmächtigt bin.

Mit freundlichen Grüßen

JURISTISCH
DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE