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GS Medien & Verlags GmbH - Anfechtungsschreiben eines Wirtschaftsverbandes
( 212

Das Anfechtungsschreiben bezieht sich auf ein Branchenbuchformular der Firma GS Medien & Verlags GmbH, Unterföhring.

Sehr geehrter Herr Sill,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die xxx mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wollen Sie beiliegender Vollmacht entnehmen, weiterer Schriftverkehr ist ausschließlich mit uns zu führen.

Sie haben unserem Mitgliedsunternehmen ein als "Eintragunsantrag / Korrekturvorlage" bezeichnetes Schriftstück übersandt, das in vielerlei Hinsicht täuschenden Charakter hat.

Nach Vervollständigung der darin von Ihnen teils bereits vorgegebenen Daten durch eine Vertriebssachbearbeiterin unseres Mitgliedsunternehmens übersenden Sie eine Rechnung für einen angeblich beantragten Eintrag in Ihr "Branchenverzeichnis" in Höhe von 992,46 Euro.

Vorab dürfen wir darauf hinweisen, dass Frau xxx keine Vollmacht zum Abschluss von Rechtsgeschäften für unser Mitgliedsunternehmen hat, unser Mitgliedsunternehmen mithin nicht rechtwirksam verpflichten konnte. Dies war auch für Sie erkenntlich durch den Zusatz "i.A.".

Frau xxx war auch von befugter Seite zum Abschluss eines Vertrages mit Ihnen nicht bevollmächtigt. Der Vorgang ist der Geschäftsleitung erst heute bekannt geworden und wird auch nachträglich nicht genehmigt. Damit liegt ein wirksamer Vertrag schon dem Grunde nach nicht vor.

Unabhängig davon sind Ihr Geschäftsmodell sowie seine straf- und zivilrechtliche Bewertung hinreichend bekannt.

Sollte trotz Vollmachtlosigkeit der Frau xxx ein Vertrag zu Stande gekommen sein, so erklären wir hiermit dessen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB. Zugleich wird rein vorsorglich die Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt, so dass auch eine automatische Verlängerung nicht in Betracht kommt.

Wir ersparen uns weitere, Ihnen ohnehin bekannte Ausführungen zur Rechtslage und fordern Sie auf, uns gegenüber bis spätestens

12. Mai 2008

bei uns eingehend schriftlich zu erklären, dass Sie die Forderung gemäß Rechnungsnummer xxxx vom 24. April 2008 nicht weiter geltend machen.

Andernfalls wird ohne weitere Zwischenschritte negative Feststellungsklage erhoben und Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen Sie, Herrn Gerhard Sill, gestellt.

Wir sehen ausschließlich der fristgemäßen Abgabe der geforderten Erklärung entgegen, sonstige außergerichtliche Korrespondenz erübrigt sich und bleibt unbeantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,

 

xxx

JURISTISCH
DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE