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Brief nach der Anfechtungserklärung am Beispiel Construct Data GmbH

Feststellungsklage, wenn weiter gemahnt wird - vor deutschem Gericht (Ort der Täuschungshandlung)

Trotz Anfechtung schickt Construct Data (Zur Construct Data Info Seite) weiter Rechnungen und Mahnungen. Jetzt wäre der Zeitpunkt für eine Feststellungsklage - oder einen zweiten Brief, in dem Sie noch einmal auf die Anfechtung hinweisen. Wahrscheinlich kommen Sie aber ohne eine Feststellugnsklage nicht weiter.

Construct Data
Publishers Verlag AG
Ortsstraße 54
A-2331 Vösendorf
Österreich

Zur Rechnung Nr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

und Folgerechnung Nr. xxxxxxxxxxxxxxxxx

Auftrag xxxxxxxxxxx vom xxxxxxxxxxxxx (xxxxxxxxxxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom _________ habe ich festgestellt, dass das Vertragsverhältnis über eine Eintragung in Ihrem Internetverzeichnis wegen Sittenwidrigkeit nach § 137 des Bürgerlichen Gesetzbuches nichtig ist. Hilfsweise habe ich die Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB angefochten. Da sich diese Handlungen auf das gesamte Vertragsverhältnis auswirkt, sind Sie nicht berechtigt, eine Forderung für die weitere Veröffentlichung in Ihrer Internet - Firmenauflistung zu erheben (§§ 137 Abs. 1, 142 BGB). Da die von Ihnen betriebene Internetseite von einem normalen Benutzer nicht gefunden werden kann, ist die Veröffentlichung meiner Firma in Ihrer Auflistung in jeder Beziehung wertlos.

Ihre Antwort vom ...... bestätigt meine Überzeugung, dass Sie die Empfänger Ihrer Aussendungen vorsätzlich über den wahren Inhalt des Formulars täuschen. Sie versuchen mit Ihrer Antwort beim Getäuschten ganz bewusst das Gefühl zu wecken, er sei unfähig, das Schreiben sorgfältig zu lesen oder es zu verstehen. Ich habe daher keinerlei Anlass, auf Ihr Vergleichsangebot einzugehen, und diskutiere nicht über unberechtigte Forderungen.

Ich werde auch weiterhin keine Zahlungen leisten. Sollten Sie anderer Meinung sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Da ich nie die Absicht hatte, mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen, ist auch die Gerichtsstandvereinbarung unwirksam. Für eine Klage sind daher die deutschen Gerichte zuständig.

Hochachtungsvoll

Unterschrift

JURISTISCH
DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE