Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | AADW | BAV | DPMA | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht | Erfahrungen geschädigter Verlage |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht | Newsübersicht Europaparlament |

 

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Geld-Zurück-Forderung - Argumente

Info der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V."

"...der Irrtum wird meist erst dann bemerkt, wenn ...Je nach Zeitablauf empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Zunächst sollte versucht werden, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren.
Ist dies nicht mehr möglich (spätestens nnach 2 Wochen) kann der Vertrag per Anschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochrten werden. In diesem Zusammenhang kann auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrags ausgesprochen werden...
Die Erfolgsaussichten für ein Rückforderungsverfahren...schätzt die DSW durchaus hoch ein, solange das entsprechende Unternehmen noch greifbar ist. Auch diesbezüglich loghnen Nachragen bei der IHK oder beim zuständigen Handelsregister..

Wird der Irrtum erst nach etwa einem Jahr bemerkt, wenn eine Folgerechnung ins Haus flattert, kann ebenfalls noch eine Anfechtung erklärt werden...

Die komplette Info gibt es unter der Fax Abrufnummer 0190-192051 für 1,20 DM Minute - "Adressbuch-Schwindel", "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V."

Geld kann zurück gefordert werden: wegen arglistiger Täuschung, Absicht der Kundenschädigung (Anspruch auf Schadensersatz), wegen Betrug (unerlaubte Handlung) und wegen "sittenwidriger, vorsätzlicher Schädigung"

"Geld Zurück" Analyse von RA v. d. Felden
So erhielt ich mein Geld zurück: (e-mail einer Betroffenen:)

aus Versehen habe ich nicht nur den Vertrag unterschrieben, sondern sogar die Rechnung bezahlt...

Als ich meinen Irrtum bemerkte, ging ich zu meiner Bank und bat sie, den Betrag zurück zu buchen, was diese erst ablehnte.

Daraufhin folgte ein "bühnenreifer" Auftritt von mir (für DM knapp 2000.- kann man das ja mal machen und ich wählte auch trotzdem höfliche Worte!) und ich erklärte, dass ich auf einen Betrüger hereingefallen sei und ich von meiner Bank eine Unterstützung in dieser Angelegenheit erwarte, falls nicht würde ich sämtliche Geschäftskonten auf der Stelle auflösen und umgehend bei der
Mitbewerber-Bank neu anlegen lassen.
Letzteres bewog die Geschäftsleitung nach einigem hin und her dann doch zum Handeln, zu meinem Gunsten, einen Tag später hatte ich das Geld auf meinem Konto wieder gut geschrieben.

Zur eigenen Absicherung bat mich aber die Bank, auch umgehend eine Anzeige wegen Betrugs gegen den Online-Verlag bei der örtlichen Polizei zu erstatten, was ich selbstverständlich machte.

Die Banken verdienen an uns Geschäftsleuten recht gut, ich erwarte einfach von einer guten Hausbank, dass sie mich unterstützt und nicht Betrüger. Normalerweise hätte die Bank das Geld zwar nicht zurückbuchen dürfen, aber ich habe ihnen doch recht plausibel und gut hörbar erklärt, dass ich auf ihre Hilfe in diesem Betrugsfalle angewiesen sei und als gute Kundin Unterstützung erwarte, nur so sei ein weiteres Zusammenarbeiten für mich mit dieser Bank möglich.

Es hat geklappt! Herzlichst...

KONTAKTADRESSEN
Europa
Deutschland
Österreich
Schweiz
KOMMENTARE
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL