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Pressemitteilung

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Quelle: Thüringer Allgemeine
Vom Branchentelefonbuch Verlag flatterte ein Schreiben ins Haus
29.05.2001
Das Kleingedruckte lesen
HELDRUNGEN. Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen, weiß der Volksmund. Frau C. (Name ist der Redaktion bekannt), staunte nicht schlecht, als ihr in diesen Tagen ein Schreiben ins Haus flatterte. Ihr Geschäft habe für einen Eintrag ins Branchentelefonbuch, Ausgabejahr 2001/2002, die Bruttosumme von 458,20 Mark (233,68 ) zu zahlen. Mit Zahlung des ausgewiesenen Betrages erwerbe Frau C. das Recht, ein Jahr in der weltweit zugänglichen Internet-Datenbank verzeichnet zu bleiben. Das sei ein Angebot. Bei Bezahlung gelte dieser Vordruck gleichzeitig als Rechnung. Absender ist der Branchentelefonbuch Verlag, Kundenniederlassung Hamburg.
Ich habe den Eintrag nicht bestellt, versicherte Frau C. im Gespräch mit Thüringer Allgemeine. Zudem kenne sie den Verlag auch nicht, habe noch nie mit ihm zutun gehabt. Natürlich werde sie die Summe nicht überweisen. Mehrmalige Versuche, mit dem Verlag telefonisch beziehungsweise per Fax in Kontakt zu kommen, seien fehlgeschlagen. Da geht keiner ans Telefon, da ist doch etwas faul, analysierte Frau C. messerscharf und informierte die Presse. Auch an die Polizei wolle sie sich wenden. Vielleicht haben auch andere Geschäftsleute und Unternehmen Erfahrungen mit dem Verlag gemacht.
Der Polizeiinspektion Artern ist der genannte Verlag nicht bekannt, bisher hätten sich auch noch keine Geschädigten gemeldet. Sylvia Kaltwasser, Pressesprecherin der Polizeidirektion Nordhausen, weiß von solchen kostenpflichtigen Eintragungen in Branchenbücher. Auf jeden Fall solle man den Vertrag genau prüfen. Und am besten in jedem Fall auch ohne Vertragsabschluss schriftlich widerrufen. Kopien sowie Einschreiben seien ferner sinnvoll. Gunter Pischel aus dem Betrugsdezernat verweist auf das so wichtige Kleingedruckte. In dem genannten Fall werde ein schriftliches Angebot unterbreitet, mit der Bezahlung gelte die Offerte dann als angenommen. Überweise man das Geld nicht, sei die Sache erledigt. Der Tipp des Polizisten: Alles lesen, auch das Kleingedruckte.
Ingolf Gläser
STANDORT INGOLSTADT
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
PRESSEBERICHTE
Geflutete Briefkästen
DER SPIEGEL | 36 / 2006
Gelinkt statt verlinkt
Facts | 10.02.2005

Opfer des KleingedrucktenSüddeutsche | 04.12.2002

Bauernfängerei aus Ingolstadt
Tagesspiegel | 1995
Buchverlag gerät unter Druck
Süddeutsche Zeitung | 07.12.1995