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Was tun nach der Unterschrift? |
| Wie man sich richtig verhält |
Eine Anfechtung schreiben. |
| "Betroffene können sich auf absichtliche Täuschung berufen, womit der Vertrag für sie unverbindlich wird. Der Vertrag kann innerhalb eines Jahres, seit die Täuschung entdeckt wurde - am besten per eingeschriebenen Brief - angefochten werden. Falls die Gegenpartei die Anfechtungserklärung nicht gelten lässt, liegt es an ihr, vor dem Zivilgericht auf Vertragserfüllung zu klagen." (Quelle: www.konsum.admin.ch) |
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| Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag Quelle: Bezirksgericht Zürich |
...Der Zahlungsbefehl beruht allein auf den Behauptungen des Gläubigers im Betreibungsbegehren. Das Betreibungsamt hat daher nur zu prüfen, ob ein formgültiges Betreibungsbegehren vorliegt. Ob der geltend gemachte Anspruch zu Recht besteht oder ob er vollstreckbar ist, darf es nicht kümmern. Dieses System kann dazu führen, dass eine Schuldnerin in ein Betreibungsverfahren einbezogen wird, die dem angeblichen Gläubiger nichts schuldet. Diese Regelung beruht auf der Überlegung, dass in sehr vielen Fällen die Schuld gar nicht bestritten ist, während es mit der Zahlungsfähigkeit des Betroffenen hapert. |
Ob der in Betreibung gesetzte Anspruch wirklich besteht, hat im Streitfall das Gericht zu entscheiden. Der Schuldnerin steht gegen den Zahlungsbefehl der Rechtsvorschlag zu, mit dem sie die Betreibung zum Stillstand bringen kann (Art. 78 SchKG). Dass die Schuldnerin ohne weiteres einen Rechtsvorschlag erheben kann, ist eine Folge der beschriebenen Eigenart der schweizerischen Schuldbetreibungsordnung, denn schon das Betreibungsbegehren setzt ja keinen Nachweis voraus, dass die behauptete Forderung besteht. |
Die Schuldnerin verweist mit dem Rechtsvorschlag den Gläubiger auf den Rechtsweg. Die Betreibung kann erst fortgesetzt werden, wenn der Gläubiger die definitive oder die provisorische Rechtsöffnung erlangt hat...Die Schuldnerin kann den Bestand, die Fälligkeit oder die Höhe der in Betreibung gesetzten Forderung bestreiten. Sie kann aber mit dem Rechtsvorschlag auch die Vollstreckbarkeit der Forderung auf dem Wege der Schuldbetreibung in Abrede stellen. Wird der Rechtsvorschlag nicht begründet, gilt er für die ganze Forderung. |
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| An den nächsten Polizeiposten oder das Bundesamt für Polizei wenden |
Wer sich in einen aktuellen Fall von Inseratenbetrug verwickelt sieht, kann sich direkt beim nächsten Polizeiposten melden oder sich für Fragen an das Bundesamt für Polizei (fedpol) (031 323 13 10 / info@fedpol.admin.ch) wenden. |
| Die Namen der Gesprächspartner und sachdienliche Hinweise wie Häufigkeit der Kontaktversuche, Anrufzeiten, von der mutmasslichen Täterschaft vorgebrachte Argumente sollten notiert werden, ebenso der Gesprächsverlauf und der Umgangston. Auch sollten sämtliche Unterlagen – Originale und Kopien - aufbewahrt werden. |
WICHTIG: Egal, welche Argumente am Telefon vorgebracht werden und welcher Art die Drohungen sind:
Auf keine Forderungen eingehen. Keine Zahlungen leisten. |
| Quelle: www.skppsc.ch |
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| Strafanzeigen |
| Je
mehr Anzeigende sich finden, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit
der Verfolgung |
| Die Schweizerische Lauterkeitskommission |
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| Informieren Sie den Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband SADV |
Alderstrasse 40,
Postfach,
8034 Zürich,
Tel 044 421 36 02 |
Der SADV bittet darum, dass Betroffene, die auf einen Registerhai hereingefallen sind, sich melden, damit der Verband entsprechende Strafanzeigen einreichen kann. |
| Der SADV rät: |
| Getäuschte Schweizer Auftragsgeber können sich jederzeit auf einen Grundlagenirrtum oder absichtliche Täuschung berufen. Vermuten Sie bei einer Offerte oder Faktura eine unlautere Absicht oder sind Sie Opfer einer unlauteren Vorgehensweise geworden? Im Zweifelsfalle empfehlen wir Ihnen: |
| http://www.fmh.ch/ww/de/pub/dienstleistungen/rechtsausk_nfte/rechtsausk_nfte/meinhausarzt_ch___printus_verl.htm |
- die Zahlung der Rechnung zu verweigern unter Hinweis auf den Grundlagenirrtum;
- im Rahmen eines Beitreibungsbegehrens Rechtsvorschlag einzulegen.
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| Wenn die dubiose Firma im Ausland sitzt, |
können Sie sich mit Ihren Belegen und einer Beschwerde an die dafür zuständige Institution des entsprechenden Landes oder direkt an die EASA wenden |
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| Wenn deutsches Recht gilt (bitte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachsehen): |
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| Von einem erfahrenen Anwalt außergerichtlich vertreten lassen (siehe Anwaltsliste) |
| Siehe Urteilsliste |
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| Andere Opfer informieren |
Viele "Kunden" der Betrüger
kennen sich im Internet nicht aus und kennen diese Info Seite
nicht. Wer
nicht Bescheid weiß, glaubt den Betrügern meist,
dass es keine Chance gibt, sich gegen die Forderung zu
wehren. Wenn sich viele wehren, ist das auch ein Schutz für
Sie selber.
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In den unserer Ansicht nach wertlose Internetverzeichnissen
sind die Opfer der Betrüger mt Adresse, Fax, e-mail und
Telefon aufgelistet. Es macht allerdings ein bißchen Arbeit,
diese Adressen zu extrahieren und andere Opfer zu informieren.
Wenn aber alle Betroffenen über
ihre Abwehrmöglichkeiten
informiert sind, dann kann man davon ausgehen, dass das
Betrügergeschäft
sich nicht mehr lohnt |
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| Informieren Sie diese Web page |
Wir benötigen Ihre Informationen, um über die aktuellen
Aktivitäten
der Onliner im Bild zu sein und darüber zu berichten. Bitte
schildern Sie, wie es kam, dass Sie darauf hereingefallen sind. Solche Zeugnisse können
als Beweismaterial eingesetzt werden, wenn es darum geht, die massenweise
Irreführung u. a. Tatbestände zu belegen.
Dieses Material stellt einen "empirischen"
Beweis dafür dar, dass nicht nur Einzelne, sondern systematisch
und in großer Zahl "Kunden" auf die Formulargestaltung
hereingefallen sind. Kontakt |
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INFOMATERIAL |
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PRESSEBERICHTE ZUM THEMA REGISTERHAIE
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DIE RECHTLICHE SITUATION |
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JURISTISCH |
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