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Schweiz - Lauterkeitskommission

Schweizerische Lauterkeitskommission,
Kappelergasse 14,
Pf. 2744, 8022 Zürich.
Tel.: + -- 01.2117922 www.lauterkeit.ch

Die Schweizerische Lauterkeitskommission informiert wie folgt:

Wir möchten darauf hinweisen, dass jederzeit die Möglichkeit offensteht, unlautere Werbung bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission kostenlos zu beanstanden. Dazu ist allerdings eine formelle Beschwerde erforderlich. (Die Schweizer Lauterkeitskommission kann nicht von sich aus aktiv werden).
Das für die Einreichung einer Beschwerde entsprechende Formular und ein Beschwerdemuster kann direkt von der Webseite www.lauterkeit.ch heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Klagen aus dem Ausland betreffend
Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist prinzipiell verpflichtet, jeweils das Recht jenes Staates zugrunde zu legen, in dem die Werbung mit den dubiosen Methoden stattfindet.  Sendet also eine Schweizer Firma nach Deutschland Formulare, dann muss bei einer Beschwerde in der Schweiz unter der Rubrik "Begründung" angegeben werden, gegen welche Vorschriften deutschen Rechts die Werbung verstößt.
Um den richtigen Paragraphen oder den Wortlaut des entsprechenden Gesetzes zu erfahren kann man bei der jeweiligen nationalen Wettbewerbskontrolle anrufen. (Siehe Adressen in Europa)

In Deutschland wäre das u. a.

  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.- Landgrafenstraße 24 B - 61348 Bad Homburg vor der Höhe - Telefon: 06172 / 12 15 0 - www.wettbewerbszentrale.de
  • DSW "Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V." - Landgrafenbstr. 24 b - 61348 Bad Homburg - zentral: Tel.: 06172-1215-0 - www.dsw-schutzverband.de
  • Es kann auch die Rechtsabteilung der örtlichen IHK befragt werden.
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PRESSEBERICHTE ZUM THEMA REGISTERHAIE

07.08.2009
Tagesanzeiger.ch: Polizei ermittelt gegen Adressbuch-Mafia
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