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| Infos zu Joto Marketing GmbH |
| ZEUGEN |
Informieren Sie bitte diese Info-Seite
über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht
wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Auftragsformular, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt |
| News |
31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung |
29.10.2007 K-Tipp 18/2007:
Die Firma Joto Marketing von Tobias Schweizer verschickte wahllos SMS. Darin forderte sie die Empfänger auf, eine Business-Nummer anzurufen. Dort war aber nur eine belanglose Botschaft zum Valentinstag zu hören.
Die betreffende 0901er-Nummer ist der Firma nun zu Recht entzogen worden. Die Preisangabe «1.85/Anruf u. Min» sei unklar, befand das Gericht. Kunden hätten nicht erkennen können, dass hier eine Grundgebühr von Fr. 1.85 verlangt wurde plus Fr. 1.85 für jede Minute.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-2718/2007 vom 8.10.2007 |
BGH-Urteil vom 18.10.2007 Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. |
Januar 2007 Urteil AG München: "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste." |
Oktober 2006 Tagesanzeiger.ch: Tobias Schweizer unterhielt mit einer Eberle-Firma Geschäftsbeziehungen, und wie Eberles, so reicht auch sein Radius bis nach Frankfurt: Dort ist er Geschäftsführer der Merkur Telecomservices GmbH. der ganze Artikel |
| Joto Marketing GmbH |
c/o EBC Business Center AG, Baarerstrasse 135, CH-Zug Schweizer, Tobias
Domizil bis September 2007 Unterstadt 39, 8200 Schaffhausen |
| Domains der Joto Marketing GmbH mit der IP-Adresse 78.41.82.2 |
| 123cash.org Dezember 2008 nicht erreichbar |
geizsms.com |
ichwillpornos.com |
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| Methode |
| Beispiel: ichwillpornos.com |
Stand 16. November 2007
Auf der Startseite oben heißt es "Jeder Teilnehmer erhält drei Tage kostenlos Zugang zu einer
der heissesten Erotikseiten Europas und nimmt gleichzeitig an
der Verlosung von 10 x iPOD-NANO & 5 x XBOX 360 teil!"
Darunter: "Sie aktivieren Ihren Account per Mailbestätigung." Hier soll man seine email-Adresse und die Handy-Nummer eingeben und ein Kreuzchen machen, dass man die ABGs gelesen und akzeptiert hat, sowie dass man volljährig ist.
Unter der Anmeldung sind Frauen mit viel Haut abgebildet, und kaum jemand würde vermuten, dass unter den schönen bunten Bildern, also ganz unten auf der Seite versteckt, noch was steht. Nämlich: :
"Sie können dieses Testabo innerhalb von drei Tagen kündigen. Mit verstreichen dieser Frist beauftragen Sie ichwillpornos.com das Testabo in ein festes Abo zum Preis von 24 Euro pro Monat (zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) mit einer Bindung von 18 Monaten umzubuchen. Die Kosten werden immer sechs Monate Voraus - sprich 144 Euro (zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) - berechnet. Die Laufzeit beträgt 18 Monate (Gesamtkosten: 432 Euro - zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer). Bestellungen aus der Schweiz sind zzgl. 7,6% MwSt, Bestellungen aus dem Deutschland zzgl. 19% MwSt und Bestellungen aus Österreich zzgl. 20% MwSt. Weitere Informationen finden Sie in den AGB".() |
Stand 27. Dezember 2008
Das Kleingedruckte neben dem Anmeldeformular

Kommentar:
Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Preis pro Tag anzugeben, wenn er für 3 oder 6 Monate im voraus zu bezahlen ist. Zudem ist unserer Ansicht nach der Text irreführend. Zuerst in der zweiten Person geschrieben, dann in die Ich-Form verfallen - Und wie soll man das verstehen: "Ansonsten brauche ich absolut nichts zu tun - Das kostenlose Testabo geht dann automatisch in eine feste Mitgliedschaft über - DANN. WANN? Man sollte als Kunde schon genau wissen dürfen, wann es DANN zu einer festen Mitgliedschaft kommt. Und was heißt "feste Mitgliedschaft"? - warum nennt man das Kind nicht beim Namen: schließlich geht es um ein kostenpflichtiges Abo.
In den AGB wird übrigens nicht eine 18-monatige Vertragslaufzeit - wie auf der Startseite - sondern eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren genannt. Was jetzt wohl stimmt? |
| Inkassomethoden |
Übersicht: Wie die dubiosen Anbieter und Inkassofirmen argumentieren
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv |
| Erfahrungen und Gegenwehr |
| Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält? |
| Informationen auf dieser Seite |
| Strafanzeige erstatten |
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| Das Bankkonto sperren lassen |
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. - Musterbrief - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
| Erfahrungsberichte |
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen
die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte
Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen
sind. Informieren
Sie diese Seite über
neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse,
Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel
etc.- Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | |
| Juristisch |
| Minderjährige |
BGH-Urteil vom 18.10.2007 AZ: I ZR 102/05
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Nach § 4 Abs. 2 JMStV sind Angebote sog. weicher Pornographie – "harte" Pornographie, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, unterliegt einem generellen Verbot (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 JMStV und §§ 184a bis 184c StGB) – in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Danach ist erforderlich, dass eine "effektive Barriere" für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs |
| Verbraucherzentrale Bundesverband 30. Oktober 2007 |
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| Worauf Sie achten sollten |
Möglicherweise haben Sie bei der Anmeldung unbemerkt der Weitergabe Ihrer Adressdaten an Dritte für Werbezwecke (sogenannte Partnerfirmen) zugstimmt. In einigen uns bekannten Fällen erhielten daher Geschädigte plötzlich Rechnungen für Abos von weiteren Firmen, auf deren Internetseiten sie noch nie gewesen waren. Daher unbedingt vorsorglich diese Zustimmung schriftlich widerrufen. Hintergrund |
| Infrastruktur |
| ichwillpornos.com |
Die Domain ichwillpornos.com wurde zunächst 2006 von der Firma xactive gmbh, Jules Guettinger,
Via Lavizzari 4,
6900 Lugano / Schweiz, registriert. Guettinger war ca. ein halbes Jahr lang Gesellschafter und Geschäftsführer der Xactive GmbH. Ende 2006 schied er aus, und Beat Alder übernahm Firma und Geschäftsführung. 2009 befindet sich die Gesellschaft in Auflösung.
Im März 2007 ging die Domain von der xactive GmbH / Guettringer an die Joto Marketing / Tobias Schweizer über.
Mehr zu Beat Alder und Tobias Schweizer siehe Presseberichte des Tagesanzeigers vom
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