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Infos zur Antassia GmbH im Aufbau

NEWS
21. Mai 2010 Softwaresammler sammelt weiterhin Opfer für top-of-software.de - diesmal mit der Google-Anzeige http://www.download-35.info/googleearth/
02.05.2010 "badenhagen online-download", Brandshofer Deich 27, Hamburg - Domaininhaber von freeware-radar.de - muss aktuell als Lockvogel für top-of-software.de herhalten. Mehr Info
09.04.2010 Pressebericht Allgemeine Zeitung: Die Abo-Fallen der Nutzlosbranche
23. Dezember 2009 Die Google-Anzeige von "software-wiki.me" für den Download des Flash Players führt direkt zur Anmeldeseite der "Softwaresammler-Redaktion". Im Impressum (= externer Link: top-of-software.de) diesmal eine andere Firma: Antassia GmbH, Mainz, Alexander Varin
Februar 2009 Verbraucherzentrale Hamburg informiert: "Derzeit läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Alexander Varin (opendownload) bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Betroffene sollten sich unter Angabe des Aktenzeichens 405 Js 35742/08 an die Staatsanwaltschaft Mannheim, 68149 Mannheim wenden und ebenso Strafanzeige hinsichtlich aller in Betracht kommender Delikte gegen Alexander Varin stellen."
Antassia GmbH
Adresse Rhabanusstraße 10, 55118 Mainz
Kontakt Tel: +49-1805-88204486; Fax: +49-1805-88204487 (0,14 ct / min) - Nummern wie bei Content Services Ltd.; www_kontakt-anfrage.de
Handelsregister AG 55116 Mainz HRB42223
Finanzamt St. Nr. 26 650 0593 1
Geschäftsführer Alexander Varin *07.07.1980
Die Antassia GmbH kann als Nachfolgerin der berüchtigten Content Services Ltd. gesehen werden, deren Geschäfte ebenfalls von Alexander Varin geführt werden
Domains
top-of-software.de      
Methode
Beispiel: top-of-software.de
Masche wie bei online-downloaden.de, softwaresammler.de, clever-download.net und vielen anderen.
Seite 1
Auf der Startseite findet man eine Übersicht über die erhältliche Software, z. B. Firefox 3.6 oder den Windows Live Messenger 2009.


Von Kosten, die durch die Anmeldung entstehen, ist nirgendwo die Rede.
Stattdessen werden die Vorteile angepriesen, die man als registrierter Benutzer habe.
Ganz oben wird OpenOffice 3.1.1 empfohlen, rechts daneben befindet sich auch gleich der "Downloadlink".
Seite 2
Klickt man auf den Downloadlink, startet nicht etwa der Download. Stattdessen wird OpenOffice 3.1.1 auf einer neuen Seite noch einmal beschrieben. Hier steht auch, dass es sich um "Freeware" handelt, also ein kostenfreies Programm.
Oben rechts auf der Seite befindet sich erneut der "Downloadlink", auf den wir klicken.
Seite 3
Und auch diesmal startet nicht der Download, wie man das von anderen Download-Portalen kennt. Erneut landen wir auf einer Seite - den Login / Memberbereich. Aber wir sind ja bisher noch keine Mitglieder. Ohne Anmeldung ist kein Download möglich.
Lediglich im Kleingedruckten ist hier erstmals von Kosten die Rede. Da sich aber auf den vorherigen Seiten nirgendwo sonst ein Hinweis befindet, dass mit der Anmeldung lt. Antassia GmbH ein Vertrag über 2 Jahre zu insgesamt 192,- Euro abgeschlossen wird, rechnet Otto Normalverbraucher natürlich nicht damit, dass es ausgerechnet auf das Lesen des Fließtextes "Noch kein Member?..." ankommt.
Die allermeisten, die in die Anmeldefalle tappen, bekommen aber diese ersten 3 Seiten nicht zu Gesicht, sondern landen z. B. über eine Anzeige bei einer Suchmaschine (z. B. Google) direkt auf der Anmeldeseite - siehe weiter unten.
Seite 4
Die Anmeldeseite ist wie üblich mit allerlei Blabla gespickt, so dass der Preis im Kleingedruckten rechts neben dem Anmeldeformular - überschrieben mit "Folgende Inhalte finden Sie im Memberbereich!" - völlig in den Hintergrund tritt und daher vom Verbraucher häufig nicht wahrgenommen wird.

Wie User in die Falle gelockt werden
Über eine Google-Anzeige landet man am 24.01.2010 auf "download-hilfe.com" und damit direkt auf der Anmeldeseite von Top-Of-Software.
Inkassomethoden
Rechtsanwalt Olaf Tank verschickt Zahlungsaufforderungen an "Kunden" der Antassia GmbH. Stand Februar 2010

Am 08. Februar 2010 hatte RA Olaf Tank am AG Marburg ein (zivilrechtliches) Urteil kassiert, das ihm Beihilfe zum versuchten Betrug bescheinigt. Auf der Beklagtenseite standen RA Olaf Tank und die Firma Content Services Ltd.

Das Gericht sah in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkluente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Seite der Beklagten sei ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen. AG Marburg 91 C 981/09 (81).
Pikant an dieser Geschichte ist, dass der Geschäftsführer der Content Services Ltd. Alexander Varin heißt und auch für die Geschäfte - und somit das Internetangebot top-of-software.de der Antassia GmbH verantwortlich ist. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Angeboten opendownload.de und top-of-software.de ist übrigens nicht zu erkennen. Und RA Olaf Tank mahnt auch für die Antassia GmbH munter weiter nach dem Motto "Neue Firma, neues Glück"... So werden aus ursprünglich 96,- Euro schnell mal 138,- Euro.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=426&meldung=Antassia-GmbH-Olaf-Tanks-neue-Abmahnwelle
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält?

Informationen auf dieser Seite
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv

Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler. Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen? Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine) Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. - Musterbrief
Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Antassia GmbH
Juni 2010 DAB Bank AG BLZ 70120400 KTO 8243657007
Juni 2010 Sparkasse Neunkirchen BLZ 59252046 KTO 100000785
März 2010 Taunus-Sparkasse BLZ 51250000 KTO 2217058 im April 2010 weiterhin aktiv
Februar 2010 Deutsche Skatbank Altenburg BLZ 83065410 KTO 4530543 im März 2010 weiterhin aktiv
Januar 2010
Commerzbank Mainz BLZ 55040022 KTO 240315200
Juristisch
siehe bei der Vorgänger-Firma Content Services Ltd
Zwar gibt es kein Gesetz, welches das "Verstecken" der Kostenpflichtigkeit grundsätzlich unter Strafe stellt. Aber strafbar macht sich auch, wer bei einer Täuschungshandlung, also dem Verstecken der Kostenpflicht, planmäßig vorgeht, um einen Irrtum zu erregen und sich dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Siehe BGH-Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N..

BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf:

"...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist

Ob es sich beim oben beschrienenen Beispiel um ein vorsätzliches und planmäßiges Vorgehen handelt, möge der Leser selbst entscheiden.
Gewerbeuntersagungsverfahren veranlassen wegen Wettbewerbsverstosses
Für ein Gewerbeuntersagungsverfahren braucht es den aktiven Einsatz ALLER, die betroffen sind! Mehr Infos
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