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Infos zu Content Services Ltd. im Aufbau

NEWS
08.02.2010 Urteil AG Marburg 91 C 981/09 (81) Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkluente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen....
23. Dezember 2009 Die Google-Anzeige von "software-wiki.me" für den Download des Flash Players führt direkt zur Anmeldeseite der "Softwaresammler-Redaktion". Im Impressum (= externer Link: top-of-software.de) diesmal eine andere Firma: Antassia GmbH, Mainz, Alexander Varin
29.11.2009 Google-Anzeige von "Software-Prima.com" führt User in die Download-Falle - der Klick auf die Anzeige führt direkt zum Anmeldeformular. Impressum? Fehlanzeige! Nur der Hinweis "Softwaresammler.de präsentiert" liefert Hinweise, wer dahinter steckt.
September 2009 OpenOffice.org sammelt Hinweise zu dubiosen Download-Portalen
27. Juli 2009 kanzlei-richter.com: AG Mannheim: Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag
19. Juli 2009 Über eine Google-Anzeige von start-download.info kommt man direkt auf das Angebot softwaresammler.de der dubiosen Content Services Ltd.
http://www.start-download.info/now4.php?name=Adobe%20PDF%20Reader%209.1&nr=50
16.06.2009 Handelsblatt: Warnung vor opendownload.de (II) - Der Viren- und Securityspezialist Trend Micro geht gegen den Abofallen-Betreiber Content Services Ltd. (u.a. opendownload.de sowie hijack-this.de) vor. Mit einer einstweiligen Verfügung wurde der Vertrieb der Trend Micro-Software "hijack this" im Abo-Modell von opendownload.de untersagt, jetzt soll in einem weiteren Schritt auch die Webseite hijack-this vom Netz genommen werden. Aber das ist gar nicht so einfach. Und auch die DENIC mauert...Opendownload.de selber hat mittlerweile auch angekündigt, dass sie Widerspruch degen die eV einlegen werde. Der in der Internetbranche gut bekannte RA Bernhard Syndikus aus München habe sich bereits gemeldet, so Trend Micro.
Juni 2009 Vorsicht Falle: Wer bei ddl-warez.org etwas runterladen will, meldet sich neuerdings bei der Content Services Ltd. an - und das kostet pro Jahr 96,- Euro!
28.05.2009 Erfolg der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Content Service Ltd. am LG Mannheim http://www.vzbv.de/go/presse/1160/36/102/index.html
Februar 2009 Verbraucherzentrale Hamburg informiert: "Derzeit läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Alexander Varin (opendownload) bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Betroffene sollten sich unter Angabe des Aktenzeichens 405 Js 35742/08 an die Staatsanwaltschaft Mannheim, 68149 Mannheim wenden und ebenso Strafanzeige hinsichtlich aller in Betracht kommender Delikte gegen Alexander Varin stellen."
November 2008 Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor opendownload.de
31.10.2007 Wettbewerbszentrale: Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein zur Pressemitteilung
Content Services Ltd.
Adresse Zweigniederlassung Mundenheimer Straße 70, 68219 Mannheim
Kontakt Tel: +49-1805-88204486; Fax: +49-1805-88204487 (0,14 ct / min)
Handelsregister AG Mannheim HRB 703297
Adresse 5 Jupiter House, Cavella Park, Aldermaston, Reading Berkshire RG7 8NN
Director Alexander Varin, *07.07.1980
Domains
dein-geistiges-alter.de Iq-fun.de support-online-center.com start-download.de
opendownload.de Lehrstellen-infos.de wie-anziehend-bist-du.de softwaresammler.de
Contentservicesltd.de Wirst-du-reich.de einfach-basteln.de Vornamen-suchen.de
Grusskarten-suchen.de Jede-frau-abschleppen.de Himmel-vs-hoelle.de audacity.at
meine-software.me outlet-sparen.de    
Methode
Die unserer Ansicht nach irreführenden Angebote
download-klick.com mehr Info
softwaresammler.de mehr Info
Beispiel: dein-geistiges-alter.de
Auf der Startseite ist von Kosten keine Rede. Stattdessen werden Fragen gestellt wie "Wie alt bist du wirklich?" oder "Wie cool bist du?" oder "Wie reich wirst du?" - und zu jeder Frage die Möglichkeit, eine rote Schaltfläche "Jetzt Test machen" anzuklicken. Klickt man auf eine der Schaltflächen, öffnet sich die Anmeldeseite.
Der Preis ist rechts neben dem Anmeldeformular im kleingedruckten - unscheinbaren weißen - Fließtext versteckt. Berechnet werden 8 Euro monatlich bei einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Hier muss sich der Anbieter fragen lassen, warum er nicht den Preis pro Jahr angibt, denn "Jährliche Abrechnung im voraus"!
Unter dem Anmeldeformular muss man ein Kästchen anklicken, dass man die AGB akzeptiert und die Datenschutzerklärung - und dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Darunter eine besonders hervorgehobene, große Schaltfläche "Anmelden" in roter Farbe.

Beispiel: opendownload.de
Stand 2. Dezember 2008 Um Programme runterladen zu können, muss man "Mitglied" werden. Davon, dass man mit der Anmeldung automatisch einen Vertrag für 2 Jahre eingeht und im Jahr 96,- Euro im voraus zu bezahlen sind, steht nur etwas im Kleingedruckten rechts neben dem Anmeldeformular..
Um sich anzumelden, muss man ein Kästchen markieren, dass man die AGBs gelesen hat und auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
Bei den Angeboten der Content Services Ltd. handelt sich um gut durchorganisierte Veranstaltungen, an denen viele mitwirken und von denen viele finanziell profitieren.
Wie User in die Falle gelockt werden
Februar 2009
Achtung: Nicht nur wo opendownload drauf steht, ist opendownload drin Mehr Info
März 2009
Die Lockangebote der Web Content FZE Mehr Info
27. Juni 2009
Fundstücke unter download-update.info
27. Juni 2009
Google-Anzeige der Content Services Ltd: start-download.de geht auf die Anmeldeseite von softwaresammler.de mehr Info
18.10.2009 Über welche Webseiten die User auf softwaresammler.de kommen
24.10.2009 Über welche Webseiten die User auf opendownload.de landen
Inkassomethoden
Mai 2008 Bereits zusammen mit der Rechnung erhält der Betroffene eine Erklärung, die ihn einschüchtern soll, damit er gar nicht erst auf die Idee kommt, aufzumucken:

Sollten Sie bei der Angabe des Geburtsdatums...falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
Ihre IP-Adresse ... haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt...) gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider ... den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.

Diese Methode wandte auch schon die Schmidtlein GbR (jetzt Redcio OHG) an Mehr Info
Dezember 2008 Jetzt setzt man die Betroffenen mit der Vorratsdatenspeicherung unter Druck. Diese dient allerdings lt. Gesetz nur dazu, schwere Verbrechen zu verfolgen, das Gesetz greift nicht bei zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Bei Nichtzahlung wird Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück eingeschaltet, der sich in den letzten Jahren als Inkassoanwalt der Schmidtleins bereits einen Namen gemacht hatte (siehe Pressebericht)
AG Marburg 91 C 981/09 (81). Am 08. Februar 2010 kassiert RA Olaf Tank am AG Marburg ein (zivilrechtliches) Urteil, das ihm Beihilfe zum versuchten Betrug bescheinigt. Auf der Beklagtenseite: RA Olaf Tank und die Content Services Ltd.
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält?
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Betrug? Wenn Sie sich durch die Content Services Ltd. hereingelegt fühlen: Infos bei www.sta-darmstadt.justiz.hessen.de
Zwar gibt es kein Gesetz, welches das "Verstecken" der Kostenpflichtigkeit grundsätzlich unter Strafe stellt. Aber strafbar macht sich, wer bei einer Täuschungshandlung, also dem Verstecken der Kostenpflicht, planmäßig vorgeht, um einen Irrtum zu erregen und sich dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Siehe BGH-Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N..

BGH hebt betrügerfreundliches Urteil auf:

"...Eine Täuschung kann auch konkludent erfolgen, nämlich durch irreführendes Verhalten. Eine Täuschungshandlung kann somit auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu – isoliert betrachtet – wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist

Das AG Marburg sieht in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkluente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Seite der Beklagten ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen. AG Marburg 91 C 981/09 (81) 08.02.2010
Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler. Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind.
Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.- Damit helfen Sie uns und anderen!
Kontakt Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. - Musterbrief
Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Content Services
Juli 2009 Baden-Württembergische Bank BLZ 60050101 KTO 4276005 im November 2009 weiterhin aktiv
April 2009 Ostsächsische Sparkasse Dresden BLZ 85050300 KTO 3200060718
März 2009 Postbank Stuttgart BLZ 600 100 70 KTO 5787702
Dezember 2008 Sparkasse Frankfurt BLZ 50050201 KTO 200361872
November 2008
Deutsche Bank Frankfurt BLZ 50070024 KTO 766334700
Englische Beschwerdestellen
Betroffenen wird empfohlen, sich umgehend mit ihren Unterlagen an diese Einrichtungen zu wenden - mit der Bitte um Überprüfung, da Sie sich hereingelegt fühlen und es sich bei der oben genannte Limited Ihrer Ansicht nach um eine englische Betrüger-Firma handelt. Über Zusendung eines Musterbriefs in englischer Sprache, den andere Betroffene verwenden können, würden wir uns sehr freuen. Beispiel, das sich auf die Firma Go Web Ltd. bezieht
Advertising Standards Authority  (Self regulatory body)
Advertising Standards Authority, Mid City Place, 71 High Holborn, London, WC1V 6QT,United Kingdom
UK Government Regulator The Office Of fair Trading
SCAMBUSTERS, Fleetbank House, 2-6 Salisbury Square, London, EC4Y 8JX, United Kingdom; Email: enquiries@oft.gsi.gov.uk
Local Trading standards
West Yorkshire Trading Standards, P.O. Box 5, Nepshaw Lane South, Morley, Leeds, LS 27 0QP, United Kingdom
Juristisch
AG Marburg 91 C 981/09 (81) vom 08. Februar 2010
Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals opendownload.de und der Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkluente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Seite der Beklagten sei ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen. AG Marburg 91 C 981/09 (81).
LG Mannheim 10 S 53/09 vom 14.01.2010
opendownload.de muss Anwaltskosten des "Kunden" erstatten. "Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot. Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderungen sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen..."
Forderungsverzicht
Nach Einschaltung eines Rechtsanwalts nimmt teilt RA Olaf Tank mit, dass seine Mandantin, die Content Services Ltd., "Angelegenheit" endgültig einstellt" und die "Angelegenheit" nicht weiter verfolgen werde. (Belege vom August 2009, Rechtsanwalt Boris Diem, 68165 Mannheim)
Content Services Ltd. zahlt ersten Jahresbeitrag zurück ...
...Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr. 
Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.
Beides gelang innerhalb weniger Wochen: die Content Services Limited verzichtete auf die Kosten für das zweite Vertragsjahr und zahlte auch die bereits im Vorjahr gezahlten 96,00 Euro an mich zurück. Trotz Rechtsanwaltsgebühren für meine Tätigkeit konnten dem Mandanten noch ca. 50 Euro ausgezahlt werden....
28.05.2009 Erfolg der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Content Service Ltd.
LG Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. http://www.vzbv.de/go/presse/1160/36/102/index.html
Hintergrund
Standort Österreich
support-online-center.com, opendownload.de usw. sind in Österreich gehostet. Die Hostingfirma Maxolution Internet Services GmbH ist auch für die Schmidtlein GbR (jetzt Redcio OHG) tätig. Zufall?
Im Januar 2009 warnte die Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at) vor Skype.at - einer Internetseite der Content Services Ltd. Domaininhaber: der berüchtigte Dr. Matthias Mönch
Referring Sites -
Über welche Webseiten die User auf softwaresammler.de kommen
Über welche Webseiten die User auf opendownload.de landen
2009 ist Alexander Varin, Handlova/ Slowakei, *07.07.1980, auch Geschäftsführer der Tropmi GmbH, Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden.
allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet (externe links)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html
DROHANRUFER GESUCHT:
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