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Die Methoden der IM Internet Media Ltd / alkoholberater.cc, iqdoktor.com, deinschicksal.cc
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Erfahrungsberichte
Informieren Sie uns über Ihre Erfahrungen, Inkassomethoden, neue Firmen, Bankkonten usw. Schicken Sie uns bitte Rechnung, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltschreiben zur Datenauswertung. Damit helfen Sie anderen! Kontakt

News
Juni 2009 Paul Trombitas erteilt Inkasso-Vollmacht - und benutzt dabei das Briefpapier der Proinkasso GmbH Beleg
Januar 2007 Urteil AG München: "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

IM Internet Media Ltd
Suite F 1st Floor, New City Chambers, 36 Wood Street, Wakefield, West Yorkshire WF1 2HB, England GF: Paul Trombitas *31.12.1979
www.alkoholberater.cc, www.iqdoktor.com, www.deinschicksal.cc

Methode

März 2009 iqdoktor.com:

Mit Platz wird auf der Startseite extrem verschwenderisch umgegangen (siehe rechts screenshot).

In großen Lettern ist zu lesen, dass man hier seinen IQ testen kann, wenn man sich anmeldet.

 

Weiße Spalte:
Unterhalb des Anmeldeformulars befindet sich ein großer Button "IQ-Test starten" - von Kosten hier keine Spur! Stattdessen jede Menge lateinisches Blabla, und darunter befinden noch einmal drei riesige Buttons, die dazu auffordern, sich anzumelden, das Formular abzusenden bzw. den Test zu starten. Links in der pinkfarbenen Spalte neben dem Anmeldeformular befindet sich eine Top-Ten Liste der "Schlauesten"
Unterhalb der Bestenliste dann ein unscheinbarer 17-zeiliger Text. Hier wird zuerst mal erklärt, dass bei der Anmeldung die IP-Adresse gespeichert würde. Bei einem Bildschirm von durchschnittlicher Größe muss man herunterscrollen, um noch mitzukriegen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Test handelt. Erst in der drittletzten Zeile rückt die IM damit raus, dass durch die Anmeldung ein Betrag von 92,00 - hier ein Zeilenumbruch - Euro fällig wird.
Auf AGB's wird nirgendwo hingewiesen. Stattdessen ist am Ende des Textes von Kundeninformationen die Rede und dass diese hier zu finden seien.
"Hier" - das ist ein Link der nur ein paar Nuancen dunkler ist als der Hintergrund, sich daher nicht deutlich abhebt und allzu leicht übersehen wird. Klickt man auf "hier", öffnet sich ein neues Fenster mit einer Fehlermeldung: The requested URL /xxx was not found on this server.
Ein Impressum gibt es übrigens nicht, aber aus den Domaindaten geht hervor, dass es sich um ein Angebot von Paul Trombitas und der IM Internet Media handelt.
Kommentar: Die gesamte Startseite ist so gestaltet, dass man nicht damit rechnet - und wohl auch nicht damit rechnen muss - dass die Teilnahme am IQ-Test etwas kostet. Platz für einen deutlich sichtbaren Hinweis, dass der Test viel Geld kostet, wäre genug vorhanden. Der Anbieter hat aber gar kein Interesse daran, seine "Kunden" auf die Kosten hinzuweisen. Denn wer würde freiwillig einen IQ-Test für schlappe 92 Euro machen?
November 2008 dein-schicksal.cc:
Auf der Start- bzw. Anmeldeseite wird mit einem "Mega Gewinnspiel" gelockt: Luxus Wellness in Süd-Tirol! Oberhalb des Anmeldeformulars heißt es "Wie läuft Deine Lebenslinie?" - und daneben in großen Lettern "Jetzt testen". Darunter "1. Anmelden 2. Fragebogen beantworten 3. Persönliche Auswertung und Analyse". Kein Wort davon, dass irgendwelche Kosten entstehen.
Nur wenn man auf der Anmeldeseite ganz herunter scrollt, entdeckt man das Kleingedruckte - und in der letzten Zeile wird darauf hingewiesen, dass durch die Anmeldung einmalige Kosten von 92,- Euro entstehen.
Unterhalb des Anmeldeformulars muss man ein Häkchen machen "Ich nehme am Gewinnspiel teil. Die Teilnahmebedingungen / Informationen akzeptiere ich. Ich möchte den Schicksalstest starten". Die Teilnahmebedingungen / Informationen beziehen sich nicht - wie man meinen möchte - auf das Gewinnspiel:
Beim Anklicken von "Teilnahmebedingungen" öffnet sich eine neue Seite mit den AGBs - beim Anklicken von "Informationen" öffnet sich eine neue Seite mit der Widerrufsbelehrung. Die Links sind im übrigen als solche nicht erkennbar, so dass sie leicht übersehen werden. (Eine solche Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen! Mehr Info)
In den AGB ist zu erfahren, dass der ganze Spaß einmalig 92,- Euro kostet.
In den "Kundeninformationen" heißt es, ein Kunde habe die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen - theoretisch zumindest. Denn praktisch ist das unmöglich, wenn es nach den AGBs geht. Denn unter (3) erklärt die IM, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt,

"wenn die IM Internet Media Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat (§ 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Kunde sich in den geschlossenen Mitgliederbereich eingeloggt hat, sei es durch Eingabe der Logindaten oder durch Nutzung eines automatischen Login-Links."

Wer sich anmeldet - weil er nichts von den Kosten weiß, die auf ihn zukommen - wird sich auch sofort einloggen. Unserer Ansicht nach reicht es nicht, lediglich in den AGBs darauf hinzuweisen, dass man ein Widerrufsrecht habe, welches beim Einloggen erlischt.
Inkassomethoden
Oktober 2008

"Bei weiterer Zahlungsverweigerung werden wir Ihren Fall an ein Inkassobüro weiterleiten, das weitere (kostenpflichtige) Massnahmen zum Forderungseinzug gegen Sie einleiten wird. Dazu kann auch die Weitergabe Ihrer Daten an Auskunfteien zur Eintragung eines Negativmerkmals (z.B. Creditreorm, SCHUFA u.a.) gehören."

Wenn mit der SCHUFA gedroht wird
Um zu verhindern, dass Betroffene ihre emails weiterleiten, heißt es in den emails der IM Internet Media Ltd

HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt.
Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren, sie Dritten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.

Februar 2009
Die IM Internet Media Ltd. droht Nichtzahlern mit einem "gerichtlichen Klageverfahren", bei dem den Betroffenen angeblich Kosten von mindestens 299,57 Euro zukommen würden... Mehr Info
April 2009
Als Geldeintreiber wird die Proinkasso GmbH Rodenbacher Chaussee 6, D- 63457 Hanau eingeschaltet (siehe auch Aspirate GmbH)
Die Gesamtforderung beträgt inzwischen 170,21 Euro (92 Euro + Mahnkosten: 9,50 Euro + Lastschriftkosten: 0,00 Euro + Inkassokosten: 68,71 Euro = Gesamtforderung: 170,21 Euro)
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man eine Rechnung für unberechtigt hält?
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Informationen auf dieser Seite
Wenn mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht wird
Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler.
Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen? Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte
Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind
Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Musterbrief
Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Januar 2009 Wirecardbank BLZ 51230800 KTO 8680 - im Mai 2009 noch aktiv
November 2008
Postbank Köln BLZ 37010050 KTO 81800350
Englische Beschwerdestellen
Betroffenen wird empfohlen, sich umgehend mit ihren Unterlagen an diese Einrichtungen zu wenden - mit der Bitte um Überprüfung, da Sie sich hereingelegt fühlen und es sich bei der oben genannte Limited Ihrer Ansicht nach um eine englische Betrüger-Firma handelt. Über Zusendung eines Musterbriefs in englischer Sprache, den andere Betroffene verwenden können, würden wir uns sehr freuen. Beispiel, das sich auf die Firma Go Web Ltd. bezieht
Advertising Standards Authority  (Self regulatory body)
Advertising Standards Authority, Mid City Place, 71 High Holborn, London, WC1V 6QT,United Kingdom
UK Government Regulator The Office Of fair Trading
SCAMBUSTERS, Fleetbank House, 2-6 Salisbury Square, London, EC4Y 8JX, United Kingdom; Email: enquiries@oft.gsi.gov.uk
Local Trading standards
West Yorkshire Trading Standards, P.O. Box 5, Nepshaw Lane South, Morley, Leeds, LS 27 0QP, United Kingdom
Strafrechtlich
Strafanzeige erstatten?

Täuschung in diesem Sinne ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR439/0Q). Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein „äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.)

allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet (externe links)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html
Infrastruktur
 
 
 
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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 19.09.2008