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Infos zur Mobiboard Limited
ZEUGEN
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Emails, AGBs, Rechnung, Mahnungen - und wenn Sie Anzeige erstattet haben, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt
Mobiboard Ltd
Adresse Schulstraße 8a, 03185 Peitz
Kontakt Servicehotline: 0180-1-555-777-28 02 - Keine Angaben zu den Kosten pro Minute im Impressum! Stand 07.10.2009 Infos bei der Bundesnetzagentur
Handelsregister keine Angaben im Impressum
Geschäftsführer Reinhold Fett, Cottbus (oder Teltow) *23.11.1958
Adresse England 69 Great Hampton Street, Birmingham, B18 6EW UNITED KINGDOM
Internet mobiboard.de

Methode

Der Trick Stand 07.10.2009
www.mobiboard.de
Die Webseite ist wenig informativ, den wenigen Informationen zufolge handelt es sich um eine Online-Mitfahrzentrale. Mobiboard brüstet sich damit, "member of secure web" zu sein und garantiert "jetzt noch mehr Sicherheit, da Zugang nur für registrierte Mitglieder". Also auf zur Registrierung....
Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten. Erster Schritt ist die Eingabe von Vor- und Nachnamen, Emai-Adresse und eines Passworts.
Unter Schritt 2 sind Anschrift, Alter, Beruf, Telefonnummer usw. einzutragen. Dazu soll man bestätigen, dass man "Hausordnung" und "Nutzungsbedingungen" gelesen und akzeptiert hat

Unter "Hausordnung" wird erklärt, dass man alle Felder auszufüllen habe, dass keine Annoncen mit gewerblichen Hintergrund entgegen genommen werden... blablabla...

Die Nutzungsbedingungen müssten eigentlich "AGB" heißen, denn hier wird man - nach erneutem langweiligen Blabla - auf sein Widerrufsrecht und auf die Vertragsbedingungen hingewiesen. Dazu muss man allerdings erst den Scrollbalken nach unten bewegen. Wer das nicht tut und sich ohne genaues Lesen anmeldet, tappt in die Falle. Pro Monat werden 7,40 Euro berechnet - zahlbar jährlich im voraus bei einer Laufzeit von 24 Monaten! So kommt eine Summe von 177,60 Euro zusammen.

Schritt 3 Ein Aktivierungsschlüssel wird an unsere Email-Adresse geschickt. Auch hier kein Wort von einem Vertragsabschluss und Kosten, die durch die Anmeldung entstehen.

Die Anmeldung haben wir natürlich nicht abgeschlossen.
Fazit: An keiner Stelle auf der Webseite - mit Ausnahme in den "Nutzungsbedingungen" und den "AGB" - ist von einer Kostenpflichtigkeit die Rede.

Ein unserer Ansicht nach irreführendes Angebot.

Januar 2007 Urteil AG München: "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

Die Inkassomethoden
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man sich reingelegt fühlt?
Informationen auf dieser Seite.
Nicht kündigen! Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an (Nachweis aufbewahren!). Mehr Info
AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008 - Quelle: jurpc.de
"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen.... der Unternehmer muss dem Verbraucher ... eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite ... anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."
AG Mítte 17 C 298/08 vom 05.11.2008 - Quelle: http://www.nicht-abzocken.eu/dokumente/17C298-08.pdf
Netsolutions hat keinen Anspruch auf Zahlung. U. a. ist die Beklagte nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.
Wenn Sie bei der Anmeldung von einem kosenlosen Angebot ausgingen: Auf keinen Fall zahlen! Nicht einschüchtern lassen!
Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google und Bing reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler.
Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc.
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt | Erfahrungsberichte
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen
Musterbrief - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
Oktober 2009 Postbank BLZ 860 100 90 KTO 191 0900
Juristisch
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Strafrechtlich
Strafanzeige erstatten?

Täuschung in diesem Sinne ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Die Täuschung kann erfolgen, ohne dass unwahre Tatsachen ausdrücklich behauptet werden müssten (BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR439/0Q). Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein „äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, m.w.N.)

allgemeine Infos zu Kostenfallen im Internet (externe links)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/5/0,4070,4361925-6,00.html

Die Infrastruktur
Reinhold Fett - auch im Adressbuchgeschäft  
Reinhold Fett scheint sich auf dubiose Geschäfte spezialisiert zu haben. Im Frühjahr 2009 verschickte seine Firma HR Anzeigen Verlag aus Schorbus bei Handelsregistereintragungen rechnungsähnliche Angebotsscheiben an Kaufleute - eine Masche, die vom BGH längst als betrügerisch erkannt und daher verboten wurde.
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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 9.09.2008