|
Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden |
| Infos zu Rechtsanwältin Katja Günther |
Erfahrungsberichte
Informieren Sie uns über Ihre Erfahrungen, Inkassomethoden, neue Firmen, Bankkonten usw. Schicken Sie uns bitte Rechnung, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltschreiben zur Datenauswertung. Damit helfen Sie anderen! Kontakt |
| Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben. Mehr Info |
| Fühlen Sie sich genötigt? Wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihren Unterlagen an zuständige Rechtsanwaltskammer mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit. |
|
| Rechtsanwältin Katja Günther, Anwaltskanzlei Günther *05.08.1977 |
Adresse |
Brienner Str. 44, 80333 München |
| |
Elisabethstr. 91.
80797 München - Adresse wie bei Onlinequiz GmbH |
| Kontakt |
Tel.: 089-12228370;
Fax: 089-12228371
Tel: +49 (0) 180 - 511 99800 Fax: +49 (0) 180 - 511 99809 0,14 € / min aus dem dt. Festnetz www.strafrecht-guenther.de |
| St. Nr. |
USt.-IdNr: DE251060829 |
| Beschwerdestelle: |
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München,
Tal 33, 80331 München,
Telefon: 089/53 29 44-0
Telefax: 089/53 29 44-28 |
|
| Geschäftsführerin der |
|
| Geldeintreiber für |
| |
| Katja Günther bei Sat1 / Akte09 |
|
| Inkassomethoden |
| Frau Rechtsanwältin Günther betätigt sich als Geldeintreiberin für dubiose Firmen wie Netcontent Ltd., Online Content Ltd. und Onlinequiz GmbH und droht in ihren Zahlungsaufforderungen damit, |
"...dass wir Daten über außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln..."
|
| Hinweis: Eine bestrittene Forderung ist nicht meldefähig....Mehr Info |
Merkwürdig, dass Frau Rechtsanwältin Günther genau dieselben Sätze - und offenbar dieselbe Software, mit der die Zahlungsaufforderungen erstellt werden - verwendet wie ihre Kollegin, Rechtsanwältin Céline Lürmann |
Die Software, die Rechtsanwältin Günther und andere dubiose Geldeintreiber verwenden, entwickelte möglicherweise Michael Burat mit der Firma RA OFFFICE SOFTWARE FOR LAWYERS e.K oder der RA Office GmbH. Beide Firmen vertreiben lt. Handelsregister Software für Anwaltsbüros. |
Auf Schreiben von Betroffenen reagiert Frau Rechtsanwältin Günther nicht - selbst dann nicht, wenn diese erklären, nie auf der betreffenden Seite gewesen zu sein, somit keinen Vertrag abgeschlossen und auch keine Rechnung erhalten zu haben.
|
| Mahnungen werden stoßweise wie am Fließband verschickt. |
|
| August 2008 |
"... Und die ist bei den Konsumentenschützern der Tiroler Arbeiterkammer bereits bestens bekannt. ... Die aktuelle Mahnschreibenwelle ist für sie ein absolutes Novum: "Dass sich Anwälte, wie in diesem Fall Frau Günther, gar nicht um unsere schriftlichen Einwände gegen die Forderungen kümmern, hatten wir noch nie." Viele Angeschriebene seien etwa zum Zeitpunkt des behaupteten Zugriffs noch nicht 14 Jahre alt gewesen. Andere wiederum hätten rechtzeitig einen Rücktritt erklärt....."
Quelle: "Ein frecher Brief von einem Anwalt ist kein Zahlungsgrund" | Tiroler Tageszeitung vom 23.08.2008 |
|
Rechtsanwältin Günther verschickt nun die 3. Mahnung und fordert "letztmalig außergerichtlich" auf, die Forderung zu begleichen, obwohl Betroffene den sogenannten Vertrag angefochten hatten. |
| Besonders kurios ist, dass Frau Rechtsanwältin in ihren Schreiben darauf hinweist, dass Minderjährige, die |
"...sich wissentlich als volljährig gerieren um eine nur an Volljährige auszukehrende Leistung zu erhalten, eine Täuschungshandlung begehen.
Diese ist das erste objektive Tatbestandsmerkmal des Betrugs im Sinne des § 263 StGB. Schadensersatzansprüche werden daher auf § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB gestützt. Es kommt deshalb nicht auf die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit, sondern auf die Deliktsfähigkeit gem. § 19 StGB an..."
|
Dieses Schreiben erhalten sogar Erwachsene, die selbst auf ein dubioses Angebot reingefallen sind. Frau Rechtsanwältin macht sich nicht einmal die Mühe, die Schreiben entsprechend anzupassen. Es geht alles in einem Abwasch, so wird mit geringstem Aufwand viel Geld verdient. |
| Siehe Urteil AG Berlin Mitte 12 C 52/08 vom 28.07.2008 - Eltern haften nicht für Minderjährige, die Klingelton-Abo abschließen & Pressemitteilung des AG München vom März 2009 |
| September 2008 |
Neueste Masche von Rechtsanwältin Günther: Sie versucht den Betroffenen Angst einzujagen, indem sie ein Urteil des AG Wiesbaden zitiert: |
"Unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Amtsgericht Wiesbaden völlig zutreffend und rechtskräftig - gerade im Hinblick auf eine kostenpflichtige Internetseite entschieden, dass dem Online Dienst Anbieter nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der betreffenden Internetseite durch eine irreführende Gestaltung der Seite verschleiert.
Das Amtsgericht Wiesbaden hat unmißverständlich für rechtens erkannt, dass einem Internetnutzer, der vor Inanspruchnahme von Onlinediensten seine persönlichen Daten angeben und den AGB des Seitenbetreibers zustimmen muß, zumindest zuzumuten ist, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen.
Und diese Hinweise lassen - in den Worten des Amtsgerichts - selbst bei bloßem Überfliegen die Kostenpflicht eindeutig erkennen."
Musterschreiben
|
| Tatsächlich aber hatte ein Betroffener lediglich auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten geklagt - und dummerweise verloren. |
|
| Oktober 2008 |
"Soweit Sie behaupten, sich unter der oben angegebenen IP–Adresse nicht registriert zu haben, weisen wir Sie auf die Vorschriften des § 263, 263 a StGB hin...."
|
|
Was hat dieser Paragraph aber damit zutun, dass sich jemand, der eine Zahlungsaufforderung erhielt, gar nicht auf der Seite und schon gar nicht unter der angegebenen IP-Adresse registriert hat? |
Wer sich nämlich nicht - oder nicht in der Absicht - angemeldet hat..., sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wird nicht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Diese Absicht müsste erst mal bewiesen werden, aber wo keine Absicht ist, kann sie auch nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft kann ja nicht einmal denen, die ihre Internetangebote absichtlich irreführend gestalten, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, eine Absicht nachweisen. |
"...Katja Günther hält fest, dass das Inkasso «in jeder Hinsicht der geltenden Rechtslage entspricht». An dieser Auffassung sind Zweifel angebracht: Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Günther wegen Betrugs und Nötigung, und bei der Münchner Rechtsanwaltskammer ist ein Disziplinarverfahren hängig...."
Quelle: "Betreibungsandrohung ignorieren" | Beobachter Nr. 20 vom 03.10.2008
"...Besonders perfide gehe die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther vor, die von ihrer Kanzlei aus eine Mahnwelle auf Kunden der Firma Online Service Ltd. rollen lasse. "Sie droht mit Klage und behauptet, es gebe ein Gerichtsurteil, das die Vorgehensweise rechtfertigt. Die Kunden müssten demnach ihr Internet-Abo bezahlen.
Müssen sie aber nicht", sagt Schwertner. "Das Urteil sagt nur aus, dass die Kunden nicht vorsätzlich getäuscht worden seien. Ob durchs Internet aber tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, darüber haben die Richter nicht entschieden." Wer eine Klagedrohung erhält, sollte keine Angst bekommen. "Und auf keinen Fall zahlen, denn eine Zahlungspflicht ist auf keinen Fall begründet", sagt Schwertner...."
Quelle: "Verbraucherschützer: Betrüger im Internet" | Rheinische Post Nr. vom 04.11.2008 |
|
| Januar 2009 |
"Unabhängig von der Frage nach der Zahlungspflicht weise ich Sie darauf hin, dass ich mich der Auffassung anschließe, dass einem Anbieter von Onlinediensten nicht vorgeworfen werden kann, er hätte die Internetseite täuschend ausgestaltet, wenn ein Nutzer vor Inanspruchnahme des Dienstes seine persönlichen Daten angeben und den AGB des Seitenbetreibers zustimmen muss. Einem Internetnutzer wäre zumindest zuzumuten, die Hinweise auf der Anmeldeseite zu lesen. Wer seine persönlichen Daten angibt, muss dies als Grund dafür nehmen, die betreffende Seite genauer zu prüfen und die entsprechenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen."
Unser Kommentar
|
| Januar 2009 |
| Ein Betroffener, der per Einschreiben mit Rückschein den Vertrag angefochten hatte, erhielt von Rechtsanwältin Günther folgende email: |
...wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen
angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung
zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher
Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht
gewertet.
Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.
|
"...Die in der deutschen Online-Szene mittlerweile bekannte Münchner Rechtsanwältin Katja Günther beantragt derzeit offenbar gerichtliche Mahnbescheide gegen Internetnutzer. Das teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit....
...
Bei den gerichtlichen Mahnschreiben geht es um Forderungen der Firma "Online Content Ltd." für die Nutzung von Internetseiten. Bei den Empfängern lösen solche offiziellen Schreiben regelmäßig Angstschweiß aus. Was viele Betroffene nicht wissen: Die Gerichte prüfen bei Mahnbescheiden gar nicht, ob die Forderungen berechtigt sind. Sobald die formalen Anforderungen stimmen, wird der Bescheid verschickt...."
Quelle: "Mahnbescheid aus München" | Aachener Nachrichten vom 24.03.2009
"...Telefonisch ist die Münchner Anwältin nur über eine Mehrwertnummer erreichbar. Eine "Krone"-Anfrage zu diesem Fall blieb unbeantwortet. Ebenso wie jene des Europäischen Verbraucherzentrums in Wien. Die Anwaltskammer München hat inzwischen "berufsrechtliche Maßnahmen" eingeleitet..."
Quelle: "Ahnenforschung, Grußkarten, Horoskop" | "Kronen Zeitung" vom 20.03.2009 |
|
| August 2009 |
Feststellungsklage von Rechtsanwalt Benedikt Klas ( siehe Anwaltsliste) am AG Karlsruhe: Rechtsanwältin Katja Günther muss an Abofallen-Opfer, das auf das Angebot geburtstags-infos.de der Firma Go Web Ltd. hereingefallen war, 46,41 Euro Schadensersatz zahlen und die Verfahrenskosten von ca. 150,- Euro übernehmen. |
"...Die Richterin kam zum Schluss, dass die Geburtstags-Seite wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises offensichtlich darauf ausgelegt sei, "Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Daher gebe es keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer - und damit auch keine Zahlungspflicht.
Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, wertete das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 - Az. 9 O 93/09) als "Beihilfe zu einem versuchten Betrug". Sie müsse dem Betroffenen daher Schadensersatz bezahlen - nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro wurden der Inkasso-Anwältin auferlegt..."
Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 25.09.2009 |
|
|
Katja Günther: Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin eingestellt
Katja Günther bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.
Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 10.03.2010 |
|
Lassen Sie sich von solchen Entscheidungen nicht entmutigen, wenn Sie sich hereingelegt, genötigt oder erpresst fühlen. |
Zum Thema Gerichtsstandort München
OLG München hält Betrug für legale Geschäftsmethode |
|
| Die Bankkonten |
| Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit dem Inkassoanwalt und dessen Mandantin. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken nicht billigen. |
| Mehr Infos - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung |
|
Juni 2009 Berliner Volksbank e.G. BLZ 100 900 00 KTO 8857622015
September 2008 Stadtsparkasse München BLZ 701 5000 KTO 1000416303 - Januar 2009 noch aktiv
August 2008 Raiffeisenbank Reischach e. G., BLZ 701 69 530 KTO 885223
April 2008 Postbank München BLZ 70010080 KTO 792236808
Mai 2009 Urteil LG München. Sparkasse München darf Konto von Rechtsanwältin Katja Günther kündigen. Die Rechtsanwältin hatte gegen die Kündigung geklagt, unterlag aber letztlich vor dem LG München.
|
|
| Gegenwehr |
Nicht einschüchtern lassen! Solange vom Amtsgericht kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, ist alles nur heiße Luft. Sollten Sie wider Erwarten einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, wenden Sie sich umgehend an die Verbraucherzentrale oder einen erfahrenen Anwalt. Achtung: Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss die Widerspruchsfrist eingehalten werden!
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
|
TIPP: Sollte sich ein Inkassounternehmen (oder Anwalt) bei Ihnen melden und keine Originalvollmacht vorlegen, antworten Sie innerhalb von 2 Tagen etwa wie folgt: |
"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".
Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden. |
|
| siehe auch Informationen vom Europäischen Verbraucherzentrum |
| Erfahrungsberichte |
Juli 2009 Go Web Ltd.
...
Ich habe auch Probleme mit dieser Anwältin, bzw. müsste nun auch 103,95 Euro bezahlen weil ich aus Versehen (wirklich aus Versehen) mich bei Outlets - Fabriksverkauf angemeldet habe!
Habe telefoniert und telefoniert von da bis dort ... komme aber nicht weiter!
Und zu meinem Entsetzen werde ich von den Mitarbeiterinnen der Frau Katja Günther auch nur angeschrien per Telefon!
Ich hätte das zu zahlen und aus!
Es gibt keine Infos ... gar nichts!
Es gibt keine Unterschrift auf dem Brief, ich weiß nicht mehr was ich tun soll! |
Januar 2009 
...Im März/April 2008 landete ich auf der Internetseite www.Fabrikverkauf.com.
Ich meldete mich an und wurde auch bald auf eine Zahlung errinnert.
Im gleichen Monat schrieb ich zwei Mails an die Fabrikverkauf.com im ersten reklährte ich ein Versehen und im zweiten ein Irtum. Aber da kam immer das Standartschreiben wegen dem verpassten Wiederrufsrecht. Die Rechnungsermahnungen via Mail und Post habe ich bis jetzt ignoriert, aber vor einer Woche bekam ich das Schreiben von der Rechtsanwältin Katja Günther aus München,... dort werde ich gebeten bis zum 19.01.09 zu Zahlen Betrag: EUR 107.53 |
November 2008
...Ich habe voriges Jahr bei einem OnlineQuiz.de teilgenommen, ohne die AGBs gut genug gelesen zu haben. So kostete mich eine Runde spielen unwissentlich 10 Euro. Habe dann Rechnungen und Mahnungen erhalten, diese jedoch leider nicht aufgehoben und auch nicht bezahlt, bis dann ein Brief von der RA-Kanzelei C. Lürmann mit der Post eintraf. Ich habe dummerweise den angemahnten Betrag nebst Gebühren bezahlt...in 3 Raten von 52,30 Euro. Kontoauszüge davon habe ich glücklicherweise.
Denn heute erhielt ich ein Inkasso-Schreiben der RA-Kanzelei K. Günther, die mich wegen der gleichen Sache nochmals anmahnen. Deshalb bin ich stutzig geworden und hab im Internet gesucht. So bin ich auf Ihre Seite gestoßen und ärgere mich jetzt... |
Oktober 2008
...heute erhielt ich eine Mahnung der RA Katja Günther mit Zahlungsaufforderung zum 13.11.2008. Der Betrag beläuft sich nun schon auf 104,65 €. Sollte ich nicht zahlen, wird ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet... |
August 2008
...
Ich sollte innerhalb von 10 Tagen € 105,17 überweisen, anderenfalls wäre Fr. Günther berechtigt, unverzüglich das Mahnverfahren einzuleiten. Ich habe allerdings längst per Einschreiben-Rückschein mit dem Formschreiben der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen, so dass ich jetzt gar nichts mehr mache - außer es käme ein Zahlungsbefehl. |
Juli 2008
...nachdem gute 4 Monate nach Versand des Widerrufs (von der Verbrauerzentrale BW) nichts mehr zu hören/lesen war, kam vor 2 Wochen eine Mahnung von der allseits bekannten Rechtsanwältin Katja Günther aus München, mit der ebenso bekannten Forderung über nun 105 Euro. |
Juni 2008
...
wiederholt erhalte ich Mahnungen von einer Müncher Anwältin namens Katja Günther. Die Firma NET hat scheinbar einen neuen Geschäftsführer Vaclav Krysl, 5 Jupiter House, Cavella Park Aldermaston Reading, Berkshirer RG7 8 NN, UK.
Ich habe schon Einspruch eingelegt usw. Trotzdem schreibt die immer wieder. |
April 2008
...
heute habe ich eine Mahnung mit Datum xx.03.08 von der Anwaltskanzlei Katja Günther, München erhalten.
Sie vertritt die Online Service Ltd. bezüglich offener Forderung aus Dienstleistungsvertrag IQ-Fight.de, xxx in Höhe von € 30,-- zzgl. Mahn- und Anwaltskosten insgesamt € 77,46. Eine ähnliche Mahnung habe ich bereits von der Anwaltskanzlei Hoeller, Bonn am xx.12.06 erhalten, mit den gleichen Daten, allerdings in Vertretung der Firma VitaActive Ltd., Frankfurt. Herr Hoeller wollte damals "nur" € 59,50 inkl. Anwaltskosten.
Dem voraus ging eine 2. Mahnung vom 26.10.06 für die Teilnahme bei www.iqfight.de .
Am xx.12.06 teilte ich Herrn Hoeller per Email mit, dass mein Provider zu dem Zeitpunkt seit 1 1/2 Jahren Arcor war und mir die Adresse xxx nicht bekannt wäre, meine Adresse würde xxx lauten.
Am xx.12.06 habe ich noch einmal schriftlich per Einschreiben der Mahnung widersprochen und seit dem nichts mehr in der Angelegenheit gehört.
Bis ich heute den Brief von Frau Rechtsanwältin Katja Günther aus München öffne, die die gleiche Forderung stellt, allerdings im Namen einer anderen Firma, unter Angabe der o. g. IP-Adresse. In Ihrem Schreiben geht sie auf die Vorgeschichte gar nicht ein und erklärt auch nicht die Namensänderung des Mandanten. |
März 2008
... Heute habe ich erneut einen Brief erhalten und zwar von einer Münchner
Anwältin namens Katja Günther...
oben drüber steht "Themenschwerpunkt: STRAFRECHT".
Der Betrag ist durch Mahngebühren von knapp 60 EUR auf 106,16 EUR
angewachsen. Dennoch sieht der Brief nicht echt aus (nicht professionell genug). Frau
Günther könnte mit Online Content unter einer Decke stecken. |
März 2008
...
Auch ich werde aufgefordert seit Dezember einen nie runtergeladenen Routenplaner zu zahlen. Hier sind Betrüger am Werk bzw ist das eine Briefkastenfirma !!
Nun fordert eine Rechtsanwältin aus München Geld bei mir / das Doppelte !!! |
|
|
|
INKASSOMETHODEN |
|
KOMMENTARE |
|
EXTERNE LINKS |
|
|
|
PRESSEBERICHTE |
|
|