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First Level Communication akzeptiert Anfechtung nicht
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ZEUGEN
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First Level Communication Ltd.
Adresse The Picasso Building, Caldervale Road, Wakefield WF1 5PF, United Kingdom
Director Christian Riebold
Die Angebote www.mix-download.com, www.loads-direct.org

November 2009 Die First Level Communication Ltd. verweist auf ein BGH-Urteil von 2001, mit dem zur gleichen Zeit auch Outlets.de (Tomas Franko) seine Opfer unter Druck setzt.

Der BGH hatte 2001 zu entscheiden, ob bei einer Online-Auktion ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Anbieter hatte keinen Mindestkaufpreis angesetzt. Da er nach Ablauf der Auktion mit dem Preis des Höchstbietenden nicht zufrieden war, behauptete er, es sei gar kein Vertrag zustande gekommen und wollte das Fahrzeug nicht an den Käufer liefern. Vor dem BGH verlor der Verkäufer. Was dieser Fall wohl mit einer Abofalle wie mix-download.com zutun haben könnte??
Liste mit gewonnenen Prozessen

Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxxxxxxxxxxxxxxx,

ein Standardschreiben der "Verbraucherzentrale" hilft Ihnen in dieser Angelegenheit keinesfalls weiter.

Sie unterliegen einem Rechtsirrtum, wenn Sie der Annahme sind, im Internet geschlossene Verträge seien "ungültig" oder müßten nicht bezahlt werden.

Im Einzelnen:

1.) Es wurde durch Antrag und Annahme ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Daß auch über das Internet Verträge zustande kommen können, dürfte allgemein bekannt sein und ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Urt. des BGH v. 07.11.2001,
Az.: VIII ZR 13/01
).

2.) Die Preisangabe auf der Anmeldeseite ist klar und deutlich: Sie befindet sich sowohl im oberen Bildschirmdrittel und ist damit bei jeder Bildschirmauflösung sichtbar ("Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre."), als auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben Sie durch Aktivieren der diesbezüglichen Checkbox bei der Anmeldugn aktiviert.

3.) Es besteht keinerlei Vermutung, Dienstleistungen im Internet seien generell kostenfrei.

4.) Sie wurden nicht getäuscht und können den Vertrag daher nicht anfechten.

5.) Eine fristlose Kündigung ist mangels eines Kündigungsgrundes nicht möglich.

Sie sollten nicht den Fehler machen, gutgemeinten "Ratschlägen" zu folgen - Sie haben einen Vertrag geschlossen, der Sie zur Zahlung verpflichtet.

Sollten Sie die Zahlung verweigern, werden wir Sie in letzter Konsequenz auf Zahlung verklagen. Dadurch wird diese Angelegenheit nur noch teurer für Sie!

Zudem werden Ihre Daten ggf. an Auskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) mit dem Merkmal "Schuldner" weitergeleitet. Ihre ohnehin schon eingeschränkte wirtschaftliche Bewegungsfreiheit würde dadurch noch stärker reduziert werden.


Mit freundlichen Grüßen

First Level Communication Ltd.



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First Level Communication Ltd.
The Picasso Building
Caldervale Road
Wakefield WF1 5PF
United Kingdom / Großbritannien 

www.Mix-Download.com
Support@Mix-Download.com
Erfahrungen und Gegenwehr
Was tun, wenn man in die Abofalle getappt ist?

Siehe auf der Hauptseite der Firma

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Post kommt aus Vlotho-Arabien
Vlothoer Anzeiger | 9.09.2008