Man kann den "Vertrag" wegen arglistiger Täuschung anfechten |
| Quelle: Verbraucherinformationssystem / Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - dort finden Sie auch passende Musterschreiben |
| Anfechtung des Vertrages |
...Je nach Gestaltung der Internetseite kann außerdem eine bewusste Irreführung zu bejahen sein, was zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Die Aufmachung dient nur dem Zweck, dem Verbraucher darüber zu täuschen, dass beispielsweise "heute gratis" in Wirklichkeit zu einem zwei Jahre laufenden Abonnement führt.
Üblicherweise werden im Medium Internet Tests und Testangebote kostenlos angeboten. Da die Anbieter hiervon abweichen, muss deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen werden! |
| Vertragslösung durch Anfechtung |
Schon bei der Entstehung des BGB vor mehr als 100 Jahren hat der Gesetz erkannt, dass es Situationen gibt, in denen ein Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hat, sich von einem geschlossenen Vertrag wieder zu lösen.
Ein wichtige Möglichkeit ist die Anfechtung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung. |
| Arglistige Täuschung |
Für die Praxis von größerer Bedeutung ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Oft werden bei einer solchen Täuschung auch Betrugsdelikte verwirklicht. Das Verhalten ist dann auch strafrechtlich relevant.
Arglistig ist eine Täuschung dann, wenn sie vorsätzlich begangen wurde. Kommentar |
| Anfechtungserklärung |
Die Anfechtung muss dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden. Auf das Wort "Anfechtung" kommt es dabei nicht an. Es genügt, wenn sich aus der Erklärung ergibt, das der Anfechtungsberechtigte nicht an seiner ursprünglichen Erklärung festhalten möchte. Muster am Beispiel Vision Communication GmbH |
| Anfechtungsfrist |
Die Anfechtung hat bei den Irrtumsfällen unverzüglich erfolgen, nach dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis vom Anfechtungsgrund erlangt hat, also den Irrtum bemerkt. Bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat der Anfechtungsberechtigte ein Jahr lang Zeit, die Erklärung anzufechten, nachdem er Kenntnis von der Täuschung hatte. |
| Wirkung der Anfechtung |
Durch die Anfechtung gilt das abgeschlossene Geschäft rückwirkend als nicht zustande gekommen.
Im Falle der Irrtumsanfechtung muss der Anfechtungsberechtigte aber unter Umständen Schadensersatz gegenüber seinem Vertragspartner leisten, wenn diesem durch das Vertrauen auf den geschlossenen Vertrag ein Schaden entstanden ist.
Urteil LG Köln 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07
Als mögliche Täuschungshandlung im Rahmen des § 123 BGB kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB-Kommentar, 66. Aufl. § 123 Rn. 3 ff.).
Als Handlungsvariante der arglistigen Täuschung kommt darüber hinaus auch jedes andere Verhalten in Betracht, sofern es geeignet ist, beim Gegenüber einen Irrtum hervorzurufen und den Entschluss zur Abgabe der gewünschten Willenserklärung zu beeinflussen. So reicht es aus, wenn der Handelnde sich darüber bewusst ist, dass sein Verhalten jedenfalls in der Gesamtschau aller Einzelakte geeignet ist, den anderen in die Irre zu führen.
Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904). |
| 10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ:
23 C 2/10).
Ein ggf. zunächst
wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die Klägerin handelte arglistig. |
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| Wie Firmen antworten, wenn Betroffene den Vertrag anfechten |
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