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Musterbrief an die Bank - um die Sperrung eines Kontos zu erreichen

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Bitte aktualisieren und individualisieren Sie diesen Musterbrief.
Schicken Sie eine Kopie des "Online" Angebots sowie Ausdrucke von Wettbewerbsurteilen oder andere Urteile zusammen mit Ihrem Brief. Die entsprechenden Urteile finden Sie auf der Hauptseite "Recht und Gerechtigkeit". Verweisen Sie ggfs. darauf, dass diese Urteile gleichartige - nicht identische - Angebote betreffen.
An die(Anschrift der Bank)

Datum


Betr.: Kto. Nr. .... der Firma XY

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie aus den anliegenden Kopien ersehen können, haben wir eine Rechnung der xxxx erhalten. Dieses Unternehmen betreibt verschiedene Internetseiten, bei denen durch die Gestaltung der Eindruck erweckt wird, die Nutzung der Inhalte auf diesen Internetseiten erfolge kostenlos.

Lediglich im Kleingedruckten wird auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Für xxxx pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht.

Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Bis Maßnahmen nach dem UWG allerdings greifen, sind oft Wochen vergangen und die unrechtmäßig erlangten Gewinne sind längst beiseite geschafft. Auch Maßnahmen der Strafverfolgung können nicht so schnell ergriffen werden, dass der finanzielle Schaden bei den Opfern begrenzt wird.

Wir möchten daher an Sie sehr dringend appellieren, dazu beizutragen, den Drahtziehern diese Unrechtsgewinne vorzuenthalten:

Kündigen und sperren Sie bitte das Konto!

Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig. Wir verweisen auf einen Beschluß des OLG Hamm (13.10.2008 - I-31 W 38/08) und des OLG Karlsruhe (6W31/97), mit dem eine entsprechende Maßnahme abgesegnet wurde.

Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken. Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen ..........................

P.S. Weitere Informationen zu den dubiosen Gerschäftspraktiken dieser Firma finden Sie unter http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Recht-und-Gerechtigkeit/Liste-gewonnene-Prozesse.html

Für den Fall, dass eine Bank, bei der ein Abzocker ein Konto unterhält, Ihr Anliegen nicht ernst nehmen sollte, können Sie sich an die Bafin wenden. http://www.bafin.de/

17.06.2010 Neue Osnabrücker Zeitung: Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen (Aktenzeichen 10 ME 77/10) Pressebericht

12.02.2010 Rosenheimer Geldinstitut kündigt Bankverbindung

19.03.2009 Verbraucherzentrale Sachsen: Gemeinsam stark gemacht gegen unseriöse Forderungen der "Deutschen Inkassostelle" - Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig

März 2009 Quelle: computerbetrug.de - Urteil zu Abofallen im Internet: Bank darf Konto sperren
Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird. (OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08, rechtskräftig)

10. Oktober 2008 Urteil OLG Hamm, 31 W 38/08: Bank darf Konto fristlos kündigen, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann, z. B. wenn das Girokonto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird (vgl. BGHZ 154, 146 ff.). Solche Aktivitäten sind bereits in Zusammenhang mit der Webseite "movie-tester.com" festzustellen (Hintergrundinfo)

DROHANRUFER GESUCHT:
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