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Wenn Strafverfahren eingestellt werden

Es kann sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Dann verweist sie regelmäßig darauf, dass durch diese Einstellung zivilrechtliche Verfahren NICHT betroffen sind. Das bedeutet, dass im Zivilrecht sehr wohl auf arglistige Täuschung und auf Irreführung erkannt werden kann, während im Strafrecht ein schärferes Maß gilt.
Im Strafrecht geht es nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten". Durch die gut versteckten HInweise auf eine Zahlungspflicht wird dieser Zweifel am Leben erhalten.
Obwohl durch die systematsiche Wiederholung der Tat eigentlich dieser Zweifel ausgeräumt werden kann (und daher eine Vielzahl von Anzeigen nötig ist), sind manche Strafverfolger da vorsichtig und stellen ein Ermittlungsverfahren ein.
Dann gehen die Betrüger wohlmöglich auch noch so weit und schicken Ihnen die Einstellung des Verfahrens als Beweis für ihre Ehrlichkeit. Beispiel
Dieser Zynismus ist natürlich unangebracht.
Sie können weiter von Betrug ausgehen. Nur nicht im strafrechtlichen Sinn.
Wenn Sie beispielsweise nicht zahlen und verklagt werden, dann kommt das vor ein Zivilgericht und da gelten andere Masstäbe. Da erkennen die Gerichte regelmässig auf Täuschung und Irreführung, wenn die Zahlugnsbedingungen versteckt sind.

Gegen die Einstellung eines Verfahrens können Sie Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Eine Beschwerde kann sich durchaus lohnen, denn es kommt immer wieder vor, dass dadurch die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

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