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Wie wir wissen, ist Herr Niehenke unschuldig

Februar 2009
Nachdem wir davon erfahren haben, dass Herr Niehenke von den Anwälten Hewers beschuldigt wurde, für die Infos auf adressbuchbetrug,info verantwortlich zu sein, hat sich Frau Gerber bereit erklärt, einen Anwalt aufzusuchen. Dort hat sie ihr Inkognito durch Vorlage eines Ausweises aufgegeben und dem Anwalt bewiesen, dass sie es ist, welche die volle Kontrolle über den Zugang zu den Providern und Servern unserer Infoseiten hat. Der Anwalt hat das Zeugnis von Frau Gerber dann in einer eidesstattlichen Versicherung protokolliert, und wir haben diese eidesstattliche Versicherung des Anwalts Herrn Niehenke für seine Verteidigung vor Gericht zur Verfügung gestellt.
Frau Gerber ist mit dieser Aktion ein hohes Risiko eingegangen. Beispielsweise ist bei Rechtsanwalt Thamm bereits einmal eingebrochen worden.
Das OLG Köln hat dieses Zeugnis von Frau Gerber weggewischt mit folgender Begründung:
"Der Verfügungsbeklagte (Herr Niehenke) hat auch nicht durch die in der mündlichen Verhandlung vorgelegte eidesstattliche Versicherung eines Münchener Rechtsanwalts, die sich aus vorstehend genannten Indizien erhärtende Annahme, er stehe hinter den Adressbuchbetrugseiten, erschüttert.
Denn die Angaben der weiblichen Person gegenüber dem Rechtsanwalt, denen zufolge sie allein für den Inhalt der Seite www.adressbuchbetrug.info verantwortlich sei, sind - was ihre inhaltliche Richtigkeit anbelangt - nicht glaubhaft gemacht.
Denn die weibliche Person hat ihre Erklärung nicht an Eides statt versichert und in dem Bewusstsein der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung abgegeben. Insofern ist dem Landgericht darin zu folgen, dass alle Indizien auf den Verfügungsbeklagten als Verantwortlichen für die Aktivitäten des Beschwerdezentrums sowie die Inhalte der verlinkten Domains hindeuten.
Insofern hatte es ihm oblegen, die Indizien zu entkräften und die Überleitung der Domains auf andere Betreiber glaubhaft zu machen. Dies ist ihm nicht gelungen"
Diesen Passus muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - und das haben die Gauner und Schwindler sicher auch triumphierend gemacht.
Während der Richter den Indizien der Gegenseite glaubt, verwirft er das Indiz, das durch Frau Gerbers Zeugnis geliefert wird.
Mit den Worten
" dass alle Indizien auf den Verfügungsbeklagten hindeuten..."
verurteilt er Herrn Niehenke also wegen einer "Deutung" von Indizien - bewiesen ist nichts - Herr Niehenke soll beweisen, dass er nichts damit zu tun hat.
Heutzutage muss man also etwas beweisen, womit man gar nichts zu tun hat - sonst kommt man in den Knast (siehe Wie Herr Niehenke zur Zeit fertig gemacht wird)
Noch deutlicher kann man einen Verstoss gegen den Rechtsgrundsatz, dass jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist, nicht formulieren.
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